Osterfeuer
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum beruhen (z.B. Osterfeuer, Martinsfeuer usw.), ist beim Ordnungsamt (Aachen-Mitte oder Bezirksämter, siehe unten) zu beantragen bzw. anzuzeigen.
Benennen Sie bitte den Verantwortlichen und machen genaue Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Größe des Feuers.
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Ansprechpartner
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 413541-3259
E-Mail: ordnungsamt@mail.aachen.de
Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8330
Fax: 0241 432-8399
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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