Osterfeuer

    Osterfeuer

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    nicht angegeben

    Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) dienen dem Zweck der Brauchtumspflege. Auf Antrag kann gestattet werden, ein Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege auszurichten. Vom Antrag sind keine Personenkreise ausgenommen, er kann sowohl von Privathaushalten als auch von Organisationen, Gemeinschaften oder Vereinen eingereicht werden. 

    Brauchtumsfeuer müssen der zuständigen Behörde unter Einhaltung einer Frist (in Leverkusen 14 Tage) vor dem Entzünden formell angezeigt werden.

    Für die Antragstellung ist eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson formell anzuzeigen.

    Für das Verbrennen mittels Feuerkorb, Feuerschale oder ähnlichen Hilfsmitteln ist keine Genehmigung erforderlich.

    Bei einem Brauchtumsfeuer dürfen nur unbehandelte, trockene Hölzer verbrannt werden. Grünschnitt darf nicht verbrannt werden. Zu naheliegenden Gebäuden und leicht entzündlichen Stoffen ist der nötige Sicherheitsabstand von mindestens 25 m einzuhalten. Außerdem muss eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und Allgemeinheit ausgeschlossen sein.

    Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern geahndet.

    Im Falle der Belästigung der Öffentlichkeit ist das Feuer einzustellen bzw. auf das Feuer zu verzichten. Gebühren werden nicht rückerstattet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Umwelt - Fachbereich 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Quettinger Str. 220

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3201

    Fax: 0214 406-3202

    E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestr. 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214-406-3037

    Fax: 0214-406-3013

    E-Mail: Gewerbeangelegenheiten@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuers
    • ggf. weitere Anlagen, z.B. Lageplan
    • ggf. Einwilligungserklärung des Grundstückeigentümers

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Es muss ein Bezug zum Brauchtum bestehen.
    • Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden.
    • Gefährdung von Umwelt und Bevölkerung muss ausgeschlossen sein. Die Verbrennung ist wetterabhängig zu gestalten. Sollte es zu starken Windböen kommen, ist das Feuer umgehend zu löschen.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    • Anmeldung Brauchtumsfeuer ausfüllen und absenden
    • Gebühr entrichten
    • Erlaubnis Brauchtumsfeuer erhalten

    Fristen

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    Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Feuer gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

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    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de