Osterfeuer
Hinweise für Hilden
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Hinweise für Hilden
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formloser Antrag per Mail, Fax oder Post mit folgenden Angaben:
- zustellfähige Anschrift des Veranstalters, Tel.Nr. für Rückfragen
- Anlass für das Feuer
- Ort, Datum und Dauer des Feuers
- erwartete Personenzahl
- geplante Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Einfriedung Brandplatz, Brandwache Feuerwehr, Feuerlöscher)
Formulare
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formloser Antrag
Voraussetzungen
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Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.
Für private kleine Feuer auf Privatgrundstücken (sog. Wohlfühlfeuer) werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Das Verbrennen/Abbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Entsorgung (z.B. Grünschnitt aus dem Garten) ist grundsätzlich untersagt.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 7 Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen - Landes-Immissionsschutzgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Antragstellung mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Durchführung.
Bearbeitungsdauer
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5-7 Werktage
Kosten
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Brauchtumsfeuer werden in der Regel gebührenfrei genehmigt (wg. kultureller Zwecke). Andere Feuer werden grundsätzlich nicht genehmigt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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