Osterfeuer

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02103/72-328

    Fax: 02103/72-608

    E-Mail: ordnungsamt@hilden.de

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02103/72-328

    Fax: 02103/72-608

    E-Mail: ordnungsamt@hilden.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1322

    Fax: +49 2103 72-608

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    Formloser Antrag per Mail, Fax oder Post mit folgenden Angaben:

    • zustellfähige Anschrift des Veranstalters, Tel.Nr. für Rückfragen
    • Anlass für das Feuer
    • Ort, Datum und Dauer des Feuers
    • erwartete Personenzahl
    • geplante Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Einfriedung Brandplatz, Brandwache Feuerwehr, Feuerlöscher)

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    formloser Antrag

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. 

    Für private kleine Feuer auf Privatgrundstücken (sog. Wohlfühlfeuer) werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Das Verbrennen/Abbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Entsorgung (z.B. Grünschnitt aus dem Garten) ist grundsätzlich untersagt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    § 7 Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen - Landes-Immissionsschutzgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Antragstellung mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Durchführung.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    5-7 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Brauchtumsfeuer werden in der Regel gebührenfrei genehmigt (wg. kultureller Zwecke). Andere Feuer werden grundsätzlich nicht genehmigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hilden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de