Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen

    Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Die Genehmigungspflicht soll u. a. eine Übernutzung derartiger Wildpflanzen verhindern.

    Als Pflanzen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes gelten auch:

    • wild lebende, durch künstliche Vermehrung gewonnene sowie tote Pflanzen wild lebender Arten,
    • Samen, Früchte oder sonstige Entwicklungsformen von Pflanzen wild lebender Arten,
    • ohne weiteres erkennbare Teile von Pflanzen wild lebender Arten und
    • ohne weiteres erkennbar aus Pflanzen wild lebender Arten gewonnene Erzeugnisse.

     

    Zu den Pflanzen zählen auch Flechten und Pilze.

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

    • Antragsteller
    • Art und Zweck der Sammlung
    • Lage des Sammelgebietes (inkl. Kartenmaterial)
    • Zeitraum der Sammlung
    • Sammelmenge
    • Eigentümereinverständniserklärung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 39 Bundesnaturschutzgesetz

    § 7 Bundesnaturschutzgesetz

    § 2 Bundesartenschutzverordnung

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de