Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Der Handwerkerparkausweis gilt für alle Handwerker und IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeit an wechselnden Orten durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit entsprechender fester Firmenaufschrift haben. Es ist dem Inhaber erlaubt, für die Dauer eines Jahres im Arbeitseinsatz auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie in eingeschränkten Haltverbotszonen und auf Bewohnerparkplätzen unentgeltlich und uneingeschränkt zu parken.
Ein Handwerkerparkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragt werden, wenn sie Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und dazu
- Service- und Werkstattfahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift einsetzen und
- schweres oder umfangreiches Material oder Werkzeug transportieren.
Sonstige Betriebe, die einen Handwerkerparkausweis erhalten können, sind zum Beispiel
- Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus und
- Hausmeisterdienste mit besonderem Gerät.
Betriebe, die reine Ladetätigkeiten ausführen, erhalten keinen Handwerkerparkausweis.
Wenn Sie Ihren Betriebsitz in Bünde, Herford oder Löhne haben, beantragen Sie den Handwerkerparkausweis im jeweiligen Rathaus. Ansonsten schicken Sie Ihren Antrag an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen, der Antrag kann schriftlich gestellt werden.
Wozu berechtigt der Handwerkerparkausweis?
Der Handwerkerparkausweis gilt im Regierungsbezirk Detmold (auf Antrag auch in ganz Nordrhein-Westfalen). Mit der Genehmigung dürfen Sie mit Ihren Fahrzeugen an folgenden Stellen parken, während Sie die Handwerkerdienste durchführen:
- im eingeschränkten Haltverbot oder in Haltverbotszonen,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne Gebühren zu entrichten oder die Parkhöchstdauer zu beachten und auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht,
- auf Bewohnerparkplätzen.
Sofern diese Erleichterungen im konkreten Einzelfall nicht ausreichen, ist es möglich, individuelle Lösungen im Gespräch mit den Straßenverkehrsbehörden zu suchen. Die sich daraus ergebenden Ausnahmegenehmigungen sind dann allerdings ortsgebunden und nicht gebietsübergreifend einsetzbar.
Geltungsdauer
Der Handwerkerparkausweis ist ein Jahr gültig.
Kann ich die Parkberechtigung für alle Fahrzeuge meines Firmenfuhrparks benutzen?
Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar auf bis zu 4 weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Es können so viele Parkausweise wie benötigt beantragt werden. Sofern Sie über mehr als 5 Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
- Kopie der Handwerkskarte (bei persönlicher Vorsprache kann auch das Original vorgelegt werden)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
Hinweise für Löhne
Die Gebührenhöhe für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen jedweder Art liegt im Ermessen der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde und sollte bei Antragstellung erfragt werden.
- Für einen Ausweis mit der Gültigkeit für 1 Jahr im Regierungsbezirk Detmold sind 120,00 Euro zu zahlen.
- Für Handwerkerparkausweise für das Land NRW fallen Kosten in Höhe von 240,00 Euro an.
Mehrere Ausweise für einen Betrieb sind möglich. Gebührenkürzungen für kürzere Zeiträume sind nicht vorgesehen. Die Kosten für örtlich begrenzte Ausweise weichen voneinander ab.
Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 264 der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Weitere Informationen
Hinweise für Löhne
Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen (hierzu zählen auch Parkausweise) erteilt gemäß §§ 45, 46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Für die Stadt Löhne ist dies das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Löhne