Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler

    Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler

    Hinweise für Marl

    Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Marl

    Ausnahmegenehmigungen für Handwerker zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Bewohnerparkplätzen oder anderen Parkplätzen ohne Entrichten einer Parkgebühr können erteilt werden, wenn es sich um einen in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetrieb handelt, das betreffende Fahrzeug als Service- oder Werkstattfahrzeug gekennzeichnet ist und das Fahrzeug aus zwingenden Gründen am Einsatzort verbleiben muss. Zum Online-Antrag gehts: hier

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9568295c8837eb4699a362ab85d83f09

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Duisberg Straße 165

    45772 Marl

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Marl

    - Antragsformular - Gewerbeanmeldung - Handwerkskarte (falls vorhanden, sonst Mitgliedsbescheinigung IHK) - Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) - aktuelle Bilder des Fahrzeugs, auf denen insgesamt gut zu erkennen sind die Kennzeichen, die Firmenaufschrift, der für Werkzeug und Material genutzte Raum mit vorhandenen An- und Einbauten.

    Formulare

    Hinweise für Marl

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Marl

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Marl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Marl

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Hinweise für Marl

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Marl

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Marl

    - 90 € pro Fahrzeug und Jahr (365 Tage) für den Regierungsbezirk Münster - je 50 € mehr für jeden weiteren Regierungsbezirk - 290 € für Gesamt-NRW

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Marl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Marl

    Antrag Handwerker-Parkausweis - Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO Anschreiben neuer Handwerkerparkausweis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de