Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler

    Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler

    Hinweise für Datteln

    Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für Handwerksbetriebe

    Handwerksbetriebe können für ihre Service- und Werkstattwagen einen Handwerkerparkausweis beantragen. Der Ausweis gilt für ein Fahrzeug sowie für ein Ersatzfahrzeug, die Kennzeichen sind bei Antragstellung mitzuteilen.  

    Die Ausnahmegenehmigung im Original darf nur bei einem Fahrzeug benutzt werden. Bei dem Ersatzfahrzeug muss es sich auch um ein Servicefahrzeug oder Werkstattfahrzeug handeln. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein separater Antrag zu stellen. 

    Der Handwerkerparkausweis berechtigt während des Arbeitseinsatzes zum Parken:

    • im eingeschränkten Haltverbot und Haltverbotszonen,
    • auf öffentlichen Plätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
    • auf Bewohnerparkplätzen,

    soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist. Der Handwerkerparkausweis berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz. 

    Die räumliche Gültigkeit der Genehmigung kann sich sowohl auf einzelne Regierungsbezirke als auch auf das gesamte Landesgebiet von NRW erstrecken. 

    Räumliche Geltungsbereiche

    Regierungsbezirk Münster:

    Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Kreis Steinfurt, Kreis Warendorf, Stadt Bottrop, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Münster

    Regierungsbezirk Düsseldorf:

    Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Kreis Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen, Kreis Wesel, Stadt Düsseldorf, Stadt Duisburg, Stadt Essen, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Stadt Mühlheim a. d. Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Wuppertal.

    Regierungsbezirk Arnsberg:

    Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Unna sowie die Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne. 

    Regierungsbezirk Detmold:

    Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Höxter, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Paderborn und die Stadt Bielefeld.

    Regierungsbezirk Köln:

    Kreis Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis und die Städte Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b89fee4e5d4f10bed1bcea247307b55c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-293

    E-Mail: verkehr@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben

    Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben

    Kopien der Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1

    Fotos der Service- oder Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftungen ersichtlich sind.

    Formulare

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Datteln

    Handwerksbetriebe oder handwerksähnliche Betriebe mit Firmensitz in Datteln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Datteln

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Datteln

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Hinweise für Datteln

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Datteln

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Datteln

    90,00 € pro Jahr und Fahrzeug für den Regierungsbezirk Münster

    50,00 € zusätzlich pro Jahr und Fahrzeug für jeden weiteren Regierungsbezirk

    290,00 € pro Jahr und Fahrzeug für ganz NRW

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Datteln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Datteln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de