Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Moers
Die Stadt Moers hat im Jahr 1995 das Bewohnerparken eingeführt. Die Parkzonen 1 und 2 gehörten zu den Anfängen. Damals wie heute bestand ein hoher Handlungsbedarf, das Parken in der Innenstadt neu zu regeln. Das Bewohnerparken wie die Einführung der Parkschein- und Parkscheibenregelung hat die Chancen aller Nutzenden erhöht, in der Moerser Innenstadt einen Parkplatz zu finden. Inzwischen existieren 9 Parkzonen.
Gewerbetreibende, die in einer der Bewohnerparkzonen ihren jeweiligen Betrieb haben, aber nicht Bewohner sind sowie über keinen eigenen Stellplatz bzw. Firmenparkplatz verfügen, sind können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.
Die nachfolgenden Regelungen bestehen unabhängig von den geltenden Regularien für Handwerkerparkausweise für Service- oder Werkstattfahrzeuge.
Antragsberechtigte Personen
Für Gewerbetreibende (Geschäftsführer/in) bzw. für den Geschäftsbetrieb kann nach Einzelfallprüfung für ein KFZ eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken in der Bewohnerparkzone am Betriebssitz erteilt werden.
Voraussetzung ist, dass regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen, d.h. der Gewerbebetrieb muss zur Ausübung seiner Tätigkeiten auf ein Fahrzeug angewiesen sein (zum Beispiel für Auslieferungsfahrten oder Kundendienst).
Wenn das Gewerbe dagegen ausschließlich am Geschäftssitz ausgeübt wird (keine Auslieferungsfahrten oder Kundendienst außerhalb des Geschäftes) kann keine Ausnahme erteilt werden, da ein Fahrzeug für den Geschäftszweck nicht erforderlich ist. An- und Abfahrten vom und zum Wohnort allein reichen nicht aus.
Es können nur Fahrzeuge berücksichtigt werden, die auf die / den Gewerbetreibende/n oder den Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Pro Gewerbebetrieb kann ein Ausweis ausgestellt werden.
Für Fahrzeuge von Mitarbeitenden und / oder Kunden können keine Genehmigungen erteilt werden.
Übersicht der Bewohnerparkzonen
Eine Übersicht über die jeweiligen Bewohnerparkzonen finden Sie auf dieser Seite unter "Links". Dort finden Sie zusätzlich auch weitere Informationen zum Parkausweis für Gewerbetreibende.
Antragstellung
Den Antrag können Sie dieser Seite unter Formulare herunterladen und zusammen mit den übrigen notwendigen Antragsunterlagen der Verwaltung übermitteln.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
08.3 Fachdienst - Straßen- und Verkehrsrecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Strassen.Verkehrsrecht@Moers.de
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
Hinweise für Moers
- Jährliche Gebühr: 30,00€
Zahlungsziel:
Banküberweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Moers
Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Als Nachweis entweder
- Personalausweis,
- aktuelle Meldebescheinigung oder
- Mietvertrag
Weitere Informationen
Hinweise für Moers
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie Erlass II B 3 - 78-12/2 (Ausnahmeregelung gemäß § 46 StVO für Gewerbetriebe und soziale Dienste) des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Moers