Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, FreiberuflerOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler

    Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Die Stadt Moers hat im Jahr 1995 das Bewohnerparken eingeführt. Die Parkzonen 1 und 2 gehörten zu den Anfängen. Damals wie heute bestand ein hoher Handlungsbedarf, das Parken in der Innenstadt neu zu regeln. Das Bewohnerparken wie die Einführung der Parkschein- und Parkscheibenregelung hat die Chancen aller Nutzenden erhöht, in der Moerser Innenstadt einen Parkplatz zu finden. Inzwischen existieren 9 Parkzonen.

    Gewerbetreibende, die in einer der Bewohnerparkzonen ihren jeweiligen Betrieb haben, aber nicht Bewohner sind sowie über keinen eigenen Stellplatz bzw. Firmenparkplatz verfügen, sind können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.
    Die nachfolgenden Regelungen bestehen unabhängig von den geltenden Regularien für Handwerkerparkausweise für Service- oder Werkstattfahrzeuge.

    Antragsberechtigte Personen

    Für Gewerbetreibende (Geschäftsführer/in) bzw. für den Geschäftsbetrieb kann nach Einzelfallprüfung für ein KFZ eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken in der Bewohnerparkzone am Betriebssitz erteilt werden.
    Voraussetzung ist, dass regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen, d.h. der Gewerbebetrieb muss zur Ausübung seiner Tätigkeiten auf ein Fahrzeug angewiesen sein (zum Beispiel für Auslieferungsfahrten oder Kundendienst).

    Wenn das Gewerbe dagegen ausschließlich am Geschäftssitz ausgeübt wird (keine Auslieferungsfahrten oder Kundendienst außerhalb des Geschäftes) kann keine Ausnahme erteilt werden, da ein Fahrzeug für den Geschäftszweck nicht erforderlich ist. An- und Abfahrten vom und zum Wohnort allein reichen nicht aus.

    Es können nur Fahrzeuge berücksichtigt werden, die auf die / den Gewerbetreibende/n oder den Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Pro Gewerbebetrieb kann ein Ausweis ausgestellt werden.
    Für Fahrzeuge von Mitarbeitenden und / oder Kunden können keine Genehmigungen erteilt werden.

    Übersicht der Bewohnerparkzonen

    Eine Übersicht über die jeweiligen Bewohnerparkzonen finden Sie auf dieser Seite unter "Links". Dort finden Sie zusätzlich auch weitere Informationen zum Parkausweis für Gewerbetreibende.

    Antragstellung

    Den Antrag können Sie dieser Seite unter Formulare herunterladen und zusammen mit den übrigen notwendigen Antragsunterlagen der Verwaltung übermitteln.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_93935d238e631c181b0161464bf8e8eb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bewohnerparken für Gewerbetreibende - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    08.3 Fachdienst - Straßen- und Verkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bewohnerparkausweise, Handwerkerparkausweise, Parkerleichterung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    08 Technische Informationsstelle - TIS

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-777

    Fax: 0 28 41 / 201-1 64 80

    E-Mail: TIS@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Jährliche Gebühr: 30,00€
      Zahlungsziel:
      Banküberweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers

    Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

    Als Nachweis entweder

    • Personalausweis,
    • aktuelle Meldebescheinigung oder
    • Mietvertrag

    Weitere Informationen

    Hinweise für Moers

    § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie Erlass II B 3 - 78-12/2 (Ausnahmeregelung gemäß § 46 StVO für Gewerbetriebe und soziale Dienste) des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Moers

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de