Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Handwerksbetriebe, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können Ausnahmegenehmigungen für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge beantragen.
Karitative Organisationen sowie Alten- und Pflegedienste können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge ebenfalls Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Variante I: gültig im Regierungsbezirk Düsseldorf (Rhein-Erft Kreis nicht eingeschlossen)
Variante II: gültig in ganz NRW
- Parken im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen,
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
- Parken auf Bewohnerparkplätzen.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.
Die Parkdauer gilt für Handwerksbetriebe unbefristet, für soziale Dienste ist sie auf zwei Stunden befristet.
Es dürfen für eine Ausnahmegenehmigung maximal fünf Fahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung im Original nur bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes weitere Fahrzeug ein weiterer Parkausweis mit zu beantragen.
Die Fahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeugseiten mit einer festen und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen wie auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. (Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden).
Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss der auszuübenden Dienstleistung dienlich sein. Privatfahrzeuge sind von einer Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.
Die Gültigkeit einer Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
- Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I
- Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge, auf denen das amtliche Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich ist
- Nachweis für den Betrieb: Handwerkskarte / Gewerbekarte / Gewerbeanmeldung / Zulassung (Pflegedienst)
- Für Gewerbetreibende:
- Ausführliche Angaben zur Firmentätigkeit
- Begründung zur Notwendigkeit des Fahrzeuges für den Geschäftsbetrie
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Rhein-Kreis Neuss
Nur wenn Sie Ihren Firmensitz in der Gemeinde Rommerskirchen haben, reichen Sie den Antrag bei uns ein. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbe gemeldet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Grevenbroich
Verfahrensablauf
Hinweise für Grevenbroich
Sie können den Antrag online stellen. Nutzen Sie hierfür bitte das verlinkte Formular.
Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich oder per E-Mail einreichen.
Bitte fügen Sie in allen Fällen die erforderlichen Unterlagen bei.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020