Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach SGB IX Bewilligung
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach SGB IX Bewilligung
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Das Jugendamt der Stadt Heinsberg beurkundet:
- Die Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Mutter, dies ist vor und nach der Geburt möglich (diese Beurkundung ist grundsätzlich auch beim Standesamt möglich).
- Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern, dies ist vor und nach der Geburt möglich.
- Die Verpflichtung zum Kindesunterhalt (Unterhaltstitulierung).
Die Beurkundung kann online beantragt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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