Brandschutzbeauftragter Stadtverwaltung
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die Stadt Wuppertal hat einen Brandschutzbeauftragten bestellt, um den organisatorischen Brandschutz fortlaufend zu verbessern. Neben der Erstellung von Brandschutzordnungen und der Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen führt der Brandschutzbeauftragte zahlreiche Räumungsübungen in städtischen Gebäuden durch. Er steht den jeweiligen Ressorts und Stadtbetrieben beratend zur Verfügung. Er ist ferner Ansprechpartner für über 500 Brandschutzhelfer, die für die einzelnen Ressorts und Stadtbetriebe ausgebildet wurden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz
- Angaben zur Niederlassung
- Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
- Nachweis über den Abschluss eines Studiengangs der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder über den Abschluss der Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
- Ablichtung des Bescheides der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
- Nachweis über mindestens fünf Jahre Erfahrung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad.
- Erklärung, dass Versagensgründe nach § 23 Abs. 2 BauPrüfVO nicht vorliegen.
Formulare
Keine (formlose Antragstellung)
Voraussetzungen
- Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW oder der Architektenkammer NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
- Mindestens weitere 5 Jahre Berufspraxis
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
- Nachweis über einen Hochschulabschluss in bestimmten Studiengängen
Rechtsgrundlage(n)
http://rp.zfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=229893968
Verfahrensablauf
- Antragsstellung in Textform mit den erforderlichen Antragsunterlagen bei der Anerkennungsbehörde
- Die Anerkennungsbehörde stellt eine Empfangsbestätigung aus (mit Bekanntgabe der Bearbeitungsfrist).
- Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
- Entscheidung über die Anerkennung
- Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung
- Eintragung in die Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022
Stichwörter
Hinweise für Nordrhein-Westfalen