Parkerleichterungen

    Parkerleichterungen

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Bürgerinnen und Bürger mit einer Schwerbehinderung können auf Antrag Parkerleichterungen erhalten.

    Der blaue Parkausweis ist europaweit gültig und berechtigt in allen EU-Mitgliedstaaten zum Parken auf allgemeinen Behindertenparkplätzen, die mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichnet sind. Ferner sind eine Reihe weiterer Parksonderrechte damit verbunden.

    Gültigkeit:
    Solange wie Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist, max. jedoch 5 Jahre.

    Die Antragsstellung ist schriftlich oder online möglich.
    Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik "Onlinedienstleistung". 

    Hinweis:
    Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b5e09bff33bac42aaafb9e792636d4f8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Antragsformular  (bei schriftlicher Antragstellung/siehe Downloads)
    • Vorlage Behindertenausweis mit dem Eintrag der Merkmale "aG" oder "Bl" (Ausstellung durch den Kreis Paderborn)
    • 1 Passbild
    • ggf. Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    Die Voraussetzungen (aG, Bl) für diesen Parkausweis erfüllen:

    • Schwerbehinderte mit Hauptwohnsitz in Paderborn
    • Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit größter Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können.

    oder:

    • Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die keine Fahrerlaubnis besitzen oder Blinde, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind und sich nur mit fremder Hilfe bewegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Paderborn

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Der Parkausweis kann schriftlich oder online beantragt weden. 
    Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik "Onlinedienstleistung". 

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Das Merkmal "G" allein ist für die Ausstellung eines solchen (blauen) Parkausweises nicht ausreichend. Auch der Grad der Behinderung ist hierfür nicht erheblich. Die eventuelle Neufeststellung/ Erweiterung der Merkmale erfolgt ebenfalls durch die Versorgungsämter.

    Auch wenn die Merkzeichen "aG" oder Bl" nicht zuerkannt sind, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten, andere Parkerleichterungen zu gewähren. Bitte informieren Sie sich bei Interesse über die für Sie ggf. in Frage kommende Lösung.

    Unter "Verwandte Dienstleistungen" (rechts oben) können Sie sich auch über das Produkt "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" informieren.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de