Parkerleichterungen
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Sozialen Diensten und Handwerksbetrieben können für den Einsatz ihrer entsprechend gekennzeichneten Servicefahrzeuge oder Werkstattwagen durch eine Ausnahmegenehmigung bestimmte Parkerleichterungen eingeräumt werden.
Grundsätzlich gilt: Für die Ausnahmegenehmigung ist das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr zuständig, es sei denn, die Parkerleichterung soll in Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf gelten. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Im Kreis Warendorf ansässige Handwerksbetriebe können alternativ die sogenannte "Münsterland-Genehmigung" zum Parken in den Kreisgebieten Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster beantragen. Diese erlaubt das Parken während des Arbeitseinsatzes
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
- an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)
Die "Münsterland-Genehmigung" kann wahlweise beim Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr oder bei den Städten Ahlen, Beckum, Oelde oder Warendorf beantragt werden. Die Geltungsdauer dieser Genehmigung wird auf ein Jahr festgesetzt. Sie kostet pauschal 130,00 €.
Handwerker, die ausschließlich an einem Ort tätig sind oder nur für kurze Zeit in anderen Städten arbeiten, müssen jedoch den regionalen Parkausweis nicht in Anspruch nehmen. Sie können weiterhin einzelne Kurzzeitgenehmigungen und andere ortsspezifische Lösungen in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
- § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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