Gebäudeeinmessung Durchführung
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Beschreibung
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Hat sich der Gebäudebestand auf einem Flurstück z..B. durch Neubau, Grundrissveränderung oder Abbruch verändert, so ist der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu beantragen (Einmessungspflicht gem. § 16 Vermessungs- und Katastergesetz).
Nähere Informationen erhalten Sie auf unserem Faltblatt "Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht" (unten).
Bei Änderung des Gebäudebestands auf einem Flurstück z. B. durch Neubau, Grundrissveränderung oder Abbruch, ist die jeweilige Grundstückseigentümerin/der jewilige Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung zu beantragen (Einmessungspflicht gem. § 16 Vermessungs- und Katastergesetz).
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Katasterbehörde:
Hochsauerlandkreis
Kreishaus Brilon
Heinrich-Jansen-Weg 14
59929 Brilon
Tel. (0 29 61) 94 - 0
Fax (0 29 61) 94 - 32 55
Hompage: www.hochsauerlandkreis.de
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW (VermWertGebONRW).
Die Höhe der Gebühr einer Gebäudeeinmessung richtet sich nach den Normalherstellungskosten (NHK 2000).
Stufe
Normalherstellungskosten 2000
Gebühr
1
bis einschließlich
25.000 €
300 €
2
über 25.000 €
bis einschließlich
75.000 €
480 €
3
über 75.000 €
bis einschließlich
300.000 €
830 €
4
über 300.000 €
bis einschließlich
600.000 €
1.350 €
5
über 600.000 €
bis einschließlich
1.000.000 €
2.100 €
6
über 1.000.000 €
bis einschließlich
15.000.000 €
zusätzlich zur Gebühr der Stufe 5,
je weitere angefangene 500.000 €
300 €
7
über 15.000.000 €
zusätzlich zur Gebühr der Stufe 6,
je weitere angefangene 5.000.000 €
300 €
Gebührenbeispiel: Normalherstellungskosten 200.000 €
Gebäudeeinmessung
830,00 €
Mehrwertsteuer 19 %
157,70 €
Gesamtbetrag
987,70 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen