Gebäudeeinmessung Durchführung

    Gebäudeeinmessung

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Die vollständige und genaue Darstellung der Gebäudegrundrisse zählt zu den wichtigsten Inhalten des Liegenschaftskatasters. Der Gesetzgeber hat daher mit dem Vermessungs- und Katastergesetz von Nordrhein-Westfalen Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte verpflichtet, auf eigene Kosten eine Gebäudeeinmessung durchführen zu lassen, wenn ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude in seinem Grundriss verändert wurde. Die Vermessung muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Katasteramt durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Vermessungsantrag.

    Zu diesem Thema hat das Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Dortmund ein Merkblatt über die Gebäudeeinmessungspflicht entworfen, dass am Ende dieses Textes zum Download bereit steht.

    Nach erfolgter Vermessung und Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster erhält der Antragsteller einen aktuellen Auszug aus der Flurkarte mit dem eingemessenen Gebäude. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Einen Antrag zur Gebäudeeinmessung erhalten sie hier:

    weitere Informationen zur Leistung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9247368439c18144bbfa49206e5c6ca3

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Vermessungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Märkische Str. 24-26

    44141 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50 23838

    Fax: +49 231 50 23838

    E-Mail: vermessung@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)

    Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)

    Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de