Gebäudeeinmessung Durchführung
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks möchten Sie die Einmessung eines (neuen) Gebäudes/ Gebäudeteils veranlassen. Neben Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren können Sie auch hier, beim Kataster- und Vermessungsamt, solch eine Vermessung beantragen.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre formlose Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten. Bei Bedarf nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und lassen Ihnen die Antragsunterlagen über Ihr Servicekonto zukommen.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Ablauf einer solchen Vermessung an uns richten!
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück, auf dem das einzumessende Gebäude steht:
- Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder - falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung und/ oder
- Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
Hinweise für Städteregion Aachen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Städteregion Aachen
Verfahrensablauf
Hinweise für Städteregion Aachen
Fristen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Kosten
Hinweise für Städteregion Aachen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Städteregion Aachen
Vermessungsbüros in der Nähe:
Weitere Informationen
Hinweise für Städteregion Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Städteregion Aachen