Gebäudeeinmessung Durchführung

    Vermessungen

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Als Eigentümerin, Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtiger müssen Sie neugebaute Häuser oder Veränderungen am Grundriss innerhalb von drei Monaten nach bescheinigter Fertigstellung des Bauvorhabens einmessen lassen.

    Die Gebäudeeinmessung kann durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVl) oder durch die Katasterbehörde durchgeführt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c290f4c50f4d8bcab50cf951dcfc0258

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Durchführung von Gebäudeeinmessungen

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Gebühr für die Gebäudeeinmessung richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) und ist abhängig vom Gebäudeherstellungswert. Die Kostenordnung sieht folgende Staffelung vor:
    • Grundaufwandspauschale, zzgl.: : 350,00€
    • bei Normalherstellungskosten bis 25.000,00 Euro: 240,00€
    • bei Normalherstellungskosten bis 100.000,00 Euro: 480,00€
    • bei Normalherstellungskosten bis 350.000,00 Euro: 720,00€
    • bei Normalherstellungskosten bis 600.000,00 Euro: 1.200,00€
    • bei Normalherstellungskosten bis 1.000.000,00 Euro: 1.920,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de