Vermessungen
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Als Eigentümerin, Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtiger müssen Sie neugebaute Häuser oder Veränderungen am Grundriss innerhalb von drei Monaten nach bescheinigter Fertigstellung des Bauvorhabens einmessen lassen.
Die Gebäudeeinmessung kann durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVl) oder durch die Katasterbehörde durchgeführt werden.
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Gebühr für die Gebäudeeinmessung richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) und ist abhängig vom Gebäudeherstellungswert. Die Kostenordnung sieht folgende Staffelung vor: - Grundaufwandspauschale, zzgl.: : 350,00€
- bei Normalherstellungskosten bis 25.000,00 Euro: 240,00€
- bei Normalherstellungskosten bis 100.000,00 Euro: 480,00€
- bei Normalherstellungskosten bis 350.000,00 Euro: 720,00€
- bei Normalherstellungskosten bis 600.000,00 Euro: 1.200,00€
- bei Normalherstellungskosten bis 1.000.000,00 Euro: 1.920,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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