Gebäudeeinmessung Durchführung

    Gebäudeeinmessung Durchführung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Bei einer Gebäudeeinmessung werden fertiggestellte Gebäude bzw. Veränderungen an Gebäuden von einer hierzu befugten Vermessungsstelle so aufgemessen, dass sie in das Liegenschaftskataster übernommen werden können.

    Anträge zur Gebäudeeinmessung können

    1. bei allen hierzu befugten Vermessungsstellen (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) oder
    2. bei der Katasterbehörde

    gestellt werden.
    Wenn Sie den Antrag in der Katasterbehörde stellen möchten, nutzen Sie gerne unseren Online-Dienst.

    Voraussetzung
    Das Gebäude soll in seinem Grundriss (Umring) fertiggestellt sein.

    Weitere Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht (Merkblatt) finden sie unter der Rubrik "Dokumente"

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3e2b1064eb7f2799e5adb1d66a04bf08

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Die Gebühren für Vermessungsarbeiten sind in einer einheitlichen Gebührenordnung festgelegt. Sie sind gestaffelt und ihre Höhe ergibt sich aus der Summe einer Grundaufwandspauschale in Höhe von 350 EURO und einem weiteren Gebührenanteil in Abhängigkeit von der Höhe der Normalherstellungskosten (Neuherstellungskosten für ein Gebäude ohne die Eigenleistungen zu berücksichtigen) des Gebäudes ohne Baunebenkosten. Normalherstellungskosten EUR Gebühr EUR     bis einschl. 25.000 240 über 25.000 bis einschl. 100.000 480 über 100.000 bis einschl. 350.000 720 über 350.000 bis einschl. 600.000 1.200 über 600.000 bis einschl. 1.000.000 1.920   Auszug aus dem Gebührentarif (Stand: 07.01.2023) Der Gebühr ist die gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de