Gebäudeeinmessung Durchführung
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Bei einer Gebäudeeinmessung werden fertiggestellte Gebäude bzw. Veränderungen an Gebäuden von einer hierzu befugten Vermessungsstelle so aufgemessen, dass sie in das Liegenschaftskataster übernommen werden können.
Anträge zur Gebäudeeinmessung können
- bei allen hierzu befugten Vermessungsstellen (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) oder
- bei der Katasterbehörde
gestellt werden.
Wenn Sie den Antrag in der Katasterbehörde stellen möchten, nutzen Sie gerne unseren Online-Dienst.
Voraussetzung
Das Gebäude soll in seinem Grundriss (Umring) fertiggestellt sein.
Weitere Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht (Merkblatt) finden sie unter der Rubrik "Dokumente"
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Hinweise für Kleve
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
Fristen
Hinweise für Kleve
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen