Aufhebung der Ehe
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Haben Sie mehrere Wohnsitze, bzw. haben Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner unterschiedliche Wohnsitze, so haben Sie die freie Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen. Sollten Sie beide nicht in Hamm wohnen, wollen aber gerne hier die Ehe schließen, so ist das kein Problem. Sie melden die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Hamm heiraten wollen. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte Ihres Standesamtes wird dann die Anmeldung dem Standesamt in Hamm übersenden und die Eheschließung wird hier vorgenommen. Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum Termine zu vereinbaren. Sie dient in erster Linie dazu, Ihren Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden) festzustellen und zu prüfen, ob Ihrer Eheschließung ein so genanntes "Ehehindernis" (Verwandtschaft der Partner, noch nicht rechtskräftig geschiedene Vorehe / Lebenspartnerschaft, o.ä.) entgegensteht.
Zur Prüfung werden geeignete Unterlagen benötigt (siehe unten).
Die Anmeldung einer Eheschließung ist grundsätzlich 6 Monate gültig, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten können, wenn wir festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Tipp: Wenn Sie einen besonderen Wunschtermin haben, melden Sie Ihre Eheschließung möglichst frühzeitig an, denn erst wenn die Anmeldung erfolgt ist und alle Unterlagen vorliegen, können wir Ihren Wunschtermin reservieren.
Einen Termin für Ihre Anmeldung können Sie ganz einfach und bequem online unter Terminvergabe des Standesamtes vereinbaren.
Wenn es nicht möglich ist gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung vorzusprechen, so muss die Partnerin/der Partner, der nicht persönlich vorsprechen kann, dem anderen eine Vollmacht erteilen. Hierzu ist zwingend der Vordruck "Beitrittserklärung - Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" zu verwenden.
Diesen finden Sie unter dem Punkt "Downloads".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes (nicht älter als 6 Monate)
Diese erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt, Bürgerbüro).
Falls Sie in Hamm wohnen, stellen wir die Aufenthaltsbescheinigung selber aus- Beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister (diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt)
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn Sie bereits verheiratet waren
- Geburtsurkunden von möglichen gemeinsamen Kindern
In folgenden Fällen ist es empfehlenswert sich vorab telefonisch oder persönlich beim Standesamt zu erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten wurde im Ausland geboren
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen / Lebenspartnerschaften geschlossen
- eine/r der Verlobten wurde adoptiert
Die benötigten Unterlagen können in diesem Fall sehr individuell sein. Das Standesamt gibt Ihnen gerne Auskunft darüber welche Unterlagen uns vorliegen bzw. welche Unterlagen Sie noch besorgen müssen.
Tipp:
Dokumente über eine Eheschließung oder Geburt, die in Hamm stattgefunden hat, müssen Sie natürlich nicht mitbringen, sie liegen dem Standesamt im Original vor.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
z. B.:
- noch nicht volljährig waren
- sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
- arglistig getäuscht wurden
- zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
- geschäftsunfähig waren
- bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.
Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 1313 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 111 Nr. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- § 114 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- §§ 121 Nr. 2 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- § 122 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur örtlichen Zuständigkeit
- §§ 58 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) im Falle der Beschwerde
Verfahrensablauf
Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.
- Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
- Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
- Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
- Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
- Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Hamm
- Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Anmeldung: 40,00 €
oder
- Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Beachtung des ausländischen Rechts; 66,00 €
- Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt (Ermächtigung): 40,00 €
- Eheurkunde: 10,00 €
- Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00 €
- Erweiterte Meldebescheinigung (nur bei Wohnort in Hamm möglich): 9,00 € pro Person
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 €
- Aufwandsentschädigung außerhalb der Öffnungszeiten: 105,00 €
- Aufwandsentschädigung außerhalb der Öffnungszeiten ab 21 Uhr: 210,00 €
- Aufwandsentschädigung an Heiligabend/Silvester: 210,00 €
- Aufwandsentschädigung an Sonn- und Feiertagen: 210,00 €
- Aufwandsentschädigung an Sonn- und Feiertagen/Silvester ab 21 Uhr: 300,00 €
- Pauschale für die Ambientetrauung: 10,00 €
+ individuelles Bereitstellungsentgelt des gewählten Trauzimmers
(Entgelte entnehmen Sie bitte der einzelnen Übersichten der Trauzimmer)
Weitere Gebühren können in Einzelfällen noch zusätzlich anfallen, wie z. B. die Vereidigung eines Dolmetschers i.H.v. 21,00 €.
Weitere Informationen
- Informationen zum Thema Eheaufhebung siehe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Stichwörter
Hinweise für Hamm