Eheschließung Aufhebung

    Aufhebung der Ehe

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Seit dem 01.10.2017 ist eine Eheschließung zwischen Personen verschiedenen Geschlechts als auch gleichen Geschlechts möglich. Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Eheschließenden daher die Wahlmöglichkeit, bei welchem Standesamt die Anmeldung vorgenommen wird. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden.

    Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Geltungsdauer kann - z.B. bei Auslandsbeteiligung - jedoch auch kürzer sein.

    Eheschließungen am Dienstag und Freitag
    dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
    freitags von 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr 

    Diese Eheschließungstermine finden grundsätzlich im Trauzimmer des Standesamtes im historischen Rathaus statt. Eine virtuelle Führung durch das Rathaus finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

    Eheschließungen am Samstag
    In den Monaten November bis Dezember finden die Samstagstrauungen im historischen Rathaus in Paderborn statt. In den Monaten März bis Oktober finden die Trauungen im Audienzsaal des Schlosses im Stadtteil Schloß Neuhaus statt.

    Um zu erfahren welche Termine für eine Eheschließung zur Verfügung stehen, können sie sich während der Öffnungszeiten persönlich an das Standesamt wenden. Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 08:00 - 10:00 Uhr.

    Eheschließungen im Neuhäuser Schloss
    Terminreservierung 2025
    Eine telefonische Reservierung ist zwischen 08:00-10:00 Uhr unter der 05251 - 88 13400 möglich. 

    • Freitagstermin 2025: 25.07./01.08./22.08.
    • Samstagstermin 2025: 01.03./05.04./10.05./24.05./07.06./21.06./12.07./26.07./02.08./23.08./06.09./20.09./11.10.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eb3091ef1288a2048ecc3c2559d90e47

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) 2. OG

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.

    Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. Der Auslandsbezug liegt u. a. vor:

    • ein oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • Personenstandsurkunden sind im Ausland zu beschaffen
    • eine/mehrere Vorehe/n wurde/n im Ausland geschieden

    Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in Ablichtung erforderlich.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
    z. B.:

    • noch nicht volljährig waren
    • sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
    • arglistig getäuscht wurden
    • zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
    • geschäftsunfähig waren
    • bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.

    Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

    • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
    • Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
    • Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
    • Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
    • Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.

    Fristen

    Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Kosten des Gerichts, § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) jeweils Berechnung nach der Höhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermögensabhängig) bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Terminreservierungen
    Um rechtzeitig mit den Hochzeitsvorbereitungen beginnen zu können, besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Eheschließung "vorreservieren" zu lassen. Verbindlich werden diese Termine aber erst durch die Anmeldung zur Eheschließung, die frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen kann.
    Zur Terminabstimmung nehmen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standesamtes auf (s. unter der Rubrik "Kontakt").

    Trauzeugen
    Seit dem 01.07.1998 ist die Mitwirkung von Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch können jedoch ein oder zwei Trauzeugen angegeben werden. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und haben sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
    Sie können auch erst beim der Termin der Eheschließung benannt werden.
    Bis zu zwei Trauzeugen können die Niederschrift zur Eheschließung unterschreiben.

    Dolmetscher
    Ist mindestens einer der Eheschließenden der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung von den Eheschließenden ein Dolmetscher mitzubringen. Versteht ein Trauzeuge die deutsche Sprache nicht, so ist für ihn während der Eheschließung ebenfalls ein Dolmetscher zu stellen. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der Dolmetscher hat sich durch ein gültiges Ausweisdokument zu legitimieren. Im Einzelfall kann die Inanspruchnahme eines vereidigten/gerichtlich zugelassenen Dolmetschers verlangt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de