Eheschließung AufhebungOnline erledigen

    Aufhebung der Ehe

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Liebes Brautpaar,

    bevor Sie sich vor der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten das Ja-Wort geben können, müssen Sie sich persönlich zur Eheschließung anmelden. Zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Seit Neuestem ist eine Anmeldung nun auch online möglich. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten benötigten Unterlagen.

    Online-Dienste im Abschnitt Unterlagen

    Ist einer von Ihnen verhindert, kann er den Partner bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen. 
    Sollten ausnahmsweise -aus wichtigen persönlichen Gründen- beide Verlobte nicht zur Anmeldung erscheinen können, ist es möglich, eine dritte Person zu bevollmächtigen, die Anmeldung zur Eheschließung vorzunehmen. Die Vollmacht ist in diesem Fall von jedem Verlobten auszufüllen. Einen Vordruck finden Sie weiter unten bei den Unterlagen. Bitte legen Sie die Vollmacht bei der Anmeldung zur Eheschließung sowie den Reisepass/Personalausweis der fehlenden Person/Personen beim Standesamt vor.

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Dülmen haben, aber gerne bei uns heiraten würden, dann müssen Sie die Anmeldung zur Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vornehmen und dort angeben, dass Sie in Dülmen heiraten möchten. Das Standesamt dort wird uns dann Ihre Unterlagen zusenden. Natürlich können Sie als Dülmener auch auswärts heiraten. Die Anmeldung zur Eheschließung muss aber bei uns erfolgen.

    Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d. h. sie zur Anmeldung mitbringen.

    Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine. Schauen Sie gerne in unseren  Traukalender!

    Eine Eheanmeldung kann unter bestimmten Voraussetzungen nun auch online erfolgen. Den Link, sowie die Bedingungen finden Sie unter Unterlagen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9be46946875a0bb76bdf6592bebcc40b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-328

    Fax: 02594 12-329

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    Wenn

    • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
    • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
    • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
    • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Dülmen haben und
    • beide in Dülmen geboren sind,

    dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

    Sollten beide Partner eine Bund ID haben, ist eine Eheanmeldung nun auch online möglich.

    Online - Anmeldung der Eheschließung


    Auch nach erfolgter Online Anmeldung der Eheschließung wird noch ein persönlicher Termin benötigt. Bitte setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Termines telefonisch mit uns in Verbindung.

    Sind einzelne oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Wenn der Hauptwohnsitz nicht in Dülmen ist:
      Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.
    • Wenn der Geburtsort nicht in Dülmen ist:
      Abschrift Ihres Geburtseintrages, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt.
      (Bitte keine Geburtsurkunden, diese können nicht akzeptiert werden!)
    • Wenn Sie verwitwet oder geschieden sind: 
      Eine aktuelle Eheurkunde der Vorehe, aus der die Auflösung dieser Ehe und die derzeitige Namensführung hervorgeht.
    • Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
      Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

    Wenn die erforderlichen Registereinträge (hieraus werden die Urkunden erstellt) beim Standesamt Dülmen geführt werden, greifen wir darauf zurück; ist die Vorehe jedoch bei einem anderen Standesamt geschlossen worden, erhalten Sie die Eheurkunde dort. Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können leider in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

    Sollten auch hier beide Partner eine Bund ID haben, ist eine Voranmeldung der Eheschließung auch online möglich. Eine Kontaktausnahme mit dem Standesamt ist dennoch notwendig.

    Voranmeldung der Eheschließung

    In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
    • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
    • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
    • eine/r der Verlobten ist adoptiert
    • eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
    • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
    Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger ist?

    Ein ausländischer Staatsangehöriger muss, bevor er eine Ehe eingeht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, dass von seiner Heimatbehörde ausgestellt wurde ( vgl. § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch). Dadurch wird nachgewiesen, dass nach dem Heimatrecht des ausländischen Staatsangehörigen keine Ehehindernisse vorliegen. Es gibt Länder, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht kennen und deshalb nicht ausstellen, oder in denen die Beschaffung eines solchen Zeugnisses nicht möglich ist (Nachweis erforderlich). In diesen Fällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Dieser Antrag wird an das entsprechende Oberlandesgericht weitergeleitet. Der Präsident des Oberlandesgerichtes (in Dülmen: Hamm) kann nach Prüfung die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses aussprechen. 

    Weitere Hinweise:

    • Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden.
    • Die Urkunden sind jeweils im Original sowie in der Übersetzung vorzulegen.
    • Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ein Dolmetscher bei der Anmeldung selbst und bei der eigentlichen Trauung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

    Weiter Unterlagen

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
    z. B.:

    • noch nicht volljährig waren
    • sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
    • arglistig getäuscht wurden
    • zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
    • geschäftsunfähig waren
    • bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.

    Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

    • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
    • Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
    • Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
    • Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
    • Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.

    Fristen

    Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    • 50 EUR für die Anmeldung zur Eheschließung
    • 85 EUR bei Auslandsbeteiligung

    Kartenzahlung möglich

    Weitere Informationen

    • Informationen zum Thema Eheaufhebung siehe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de