Eheschließung AufhebungOnline erledigen

    Aufhebung der Ehe

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt des Wohnortes unter Vorlage der hierzu notwendigen Nachweise anzumelden. Welche Unterlagen im einzelnen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Nachfrage beim Standesamt erforderlich. Ist die Anmeldung erfolgt, so kann die Ehe innerhalb von 6 Monaten geschlossen werden. Dabei ist das Brautpaar nicht an das Wohnsitz-Standesamt gebunden. Mittels standesamtlicher Ermächtigung kann die Eheschließung von jedem Standesbeamten in Deutschland vorgenommen werden.

    Eheschließungen finden donnerstags und freitags während den Öffnungszeiten im Trauzimmer der Gemeinde Eitorf statt. Montags bis mittwochs werden keine Trauungen angeboten.

    Im Jahr 2024 werden am zweiten Samstag im Monat Trauungen im Hotel Schützenhof angeboten. Die Trauungen finden in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr statt. Die Räumlichkeiten bieten sich besonders für größere Gesellschaften an, da circa 60 Personen dort Platz finden können.

    Des Weiteren besteht die Möglichkeit im Helikopter über dem schönen Eitorf sich das Ja-Wort zu geben.
    In Zusammenarbeit mit der Firma Air Lloyd wird die Trauung im vier- oder fünfsitzigen Helikopter über Eitorf geschlossen und mit einem anschließenden kurzen Rundflug über die Region wird das einmalige Erlebnis abgerundet.

    Über den entsprechenden Wunsch eines Paares muss im Einzelfall entschieden werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die u.a. Ansprechpartner*innen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1c5dcfc79490465cd47912a48cf1964b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Welche Unterlagen nötig sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Anmeldetermin; gerne mit der Kontaktmöglichkeit über die Onlinedienstleistung.

    Das Paar sollte sich gemeinsam persönlich anmelden. Ist ein Partner/eine Partnerin verhindert, kann er/sie eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er/sie mit der Anmeldung durch den Partner/die Partnerin einverstanden ist. Diese Erklärung muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie hierzu den Vordruck "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" innerhalb dieser Onlinedienstleistung des Standesamtes. Wenn ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht, müssen die Brautleute einen Dolmetscher mitbringen. Das gilt auch bei tauben oder stummen Personen. Der Dolmetscher muss im Standesamt eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er treu und gewissenhaft übersetzt hat.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
    z. B.:

    • noch nicht volljährig waren
    • sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
    • arglistig getäuscht wurden
    • zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
    • geschäftsunfähig waren
    • bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.

    Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

    • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
    • Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
    • Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
    • Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
    • Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.

    Fristen

    Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Im einzelnen zu erfragen.

    Für Samstagstrauungen im Hotel Schützenhof sind zusätzliche Gebühren in Höhe von insgesamt 140 € zu entrichten, die sich aus einer gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr von 70 € für eine Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten und 70 € für den entstehenden Mehraufwand zusammensetzen. 

    Die zusätzlichen Kosten für eine Helikoptertrauung betragen 100 €. Der Flug selber ist mit der Firma Air Lloyd abzurechnen.

    Weitere Informationen

    • Informationen zum Thema Eheaufhebung siehe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de