Reisegewerbe Erlaubnis

    Reisegewerbekarte beantragen

    Hinweise für Lippstadt

    Beschreibung

    Hinweise für Lippstadt

    Wer gewerbsmäßig außerhalb eines festen Ladenlokales Waren an- oder verkauft, Leistungen anbietet, oder aber Bestellungen dafür entgegennimmt, oder wer als Schausteller tätig ist, muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein. Auch ein Zirkus oder ähnliche Aufführungen gehören zum Schaustellergewerbe und erfordern daher eine Reisegewerbekarte.Zuständig für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde bzw. bei juristischen Personen die für den Betriebssitz zuständige Gemeinde. Die Erteilung einer Reisegewerbekarte setzt die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers voraus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Klusetor 19

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Klusetor 19

    59555 Lippstadt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Lippstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 1

    59555 Lippstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02941/980536

    Fax: 02941/98078536

    E-Mail: ordnungsamt@lippstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippstadt

    PersonalausweisAntrag auf Erteilung einer ReisegewerbekarteSteuerbescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)Führungszeugnis (Online-Antrag)Führungszeugnis (vereinbaren Sie hier einen Termin)Gewerbezentralregisterauszug (Online-Antrag)Gewerbezentralregisterauszug (vereinbaren Sie hier einen Termin)Antrag durch eine juristische Person: Stellen Sie den Antrag als juristische Person (GmbH, AG, e. V. etc.), so sind die o. g. Unterlagen sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme der Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z. B. Geschäftsführer) bei der Antragstellung vorzulegen.Je nach Art des Reisegewerbes können noch weitere Unterlagen nötig sein, wie zum Beispiel eine Bescheinigung nach Infektionsschutzgesetz (für Personen die gewerbsmäßig bestimmte unverpackte Lebensmittel herstellen) oder ein Auszug ais dem Schuldnerverzeichnis. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch beim Ordnungsamt oder machen Sie einen persönlichen Termin.

    Formulare

    Hinweise für Lippstadt

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    §§ 55 ff. Gewerbeordnung

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippstadt

    Kosten

    Hinweise für Lippstadt

    Die Reisegewerbekarte kostet 290,00 Euro und ist unbefristet gültig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippstadt

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippstadt

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de