Reisegewerbe Erlaubnis
Reisegewerbekarte beantragen
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Wer gewerbsmäßig außerhalb eines festen Ladenlokales Waren an- oder verkauft, Leistungen anbietet, oder aber Bestellungen dafür entgegennimmt, oder wer als Schausteller tätig ist, muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein. Auch ein Zirkus oder ähnliche Aufführungen gehören zum Schaustellergewerbe und erfordern daher eine Reisegewerbekarte. Zuständig für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde bzw. bei juristischen Personen die für den Betriebssitz zuständige Gemeinde. Die Erteilung einer Reisegewerbekarte setzt die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers voraus. Beschäftigung von Angestellten / Nutzung von Fahrzeugen Jeder Beschäftigte muss im Besitz einer beglaubigten Kopie oder einer Zweitschrift der auf den Verantwortlichen ausgestellten Reisegewerbekarte sein und diese bei der Arbeit mit sich führen. Im Falle der Verarbeitung oder des Verkaufs von Lebensmitteln müssen die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim Ennepe-Ruhr-Kreis´ Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hauptstr.92 58332 Schwelm Tel. 02336-930 E-Mail: verwaltung@en-kreis.de http://www.enkreis.de Für das Reisegewerbe genutzte Verkaufseinrichtungen müssen den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Haftpflichtversicherung Schaustellerunternehmen müssen am Spielort immer den Nachweis der Haftpflichtversicherung vorlegen können. bauliche Genehmigungen Die Errichtung von Bauten und Fahrgeschäften sowie Zelten erfordert eine Kontaktaufnahme mit dem Bauordnungsamt Annenstr. 111b Faxnummer: 581 - 4399 Amtspostfach (Email): bauordnung@stadt-witten.de Tätigkeit im öffentlichen Raum Für den Handel im öffentlichen Straßenraum ist neben der Reisegewerbekarte auch immer eine Sondernutzungserlaubnis der Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes, (Tel. 02302/581-3283 oder email: verkehrsabteilung@stadt-witten.de) erforderlich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Formulare
Hinweise für Witten
Voraussetzungen
Hinweise für Witten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Titel III, insbesondere §§ 55 und 56 Gewerbeordnung (Bekanntmachung einer Neufassung vom 22. Februar 1999 - BGBl. I Seite 202 - in der zurzeit gültigen Fassung Text der Gewerbeordnung im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen
Verfahrensablauf
Hinweise für Witten
Fristen
Hinweise für Witten
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Witten
Kosten
Hinweise für Witten
Erteilung einer Reisegewerbekarte: je nach Art der angebotenen Leistung 250 € Ausstellung einer Ersatzkarte: 55 € Beglaubigte Kopie einer Reisegewerbekarte: je Kopie 2,60 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Witten
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Antrag Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen