Reisegewerbe Erlaubnis

    Reisegewerbekarte beantragen

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Wer gewerbsmäßig außerhalb eines festen Ladenlokales Waren an- oder verkauft, Leistungen anbietet, oder aber Bestellungen dafür entgegennimmt, oder wer als Schausteller tätig ist, muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein. Auch ein Zirkus oder ähnliche Aufführungen gehören zum Schaustellergewerbe und erfordern daher eine Reisegewerbekarte. Zuständig für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde bzw. bei juristischen Personen die für den Betriebssitz zuständige Gemeinde. Die Erteilung einer Reisegewerbekarte setzt die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers voraus. Beschäftigung von Angestellten / Nutzung von Fahrzeugen Jeder Beschäftigte muss im Besitz einer beglaubigten Kopie oder einer Zweitschrift der auf den Verantwortlichen ausgestellten Reisegewerbekarte sein und diese bei der Arbeit mit sich führen. Im Falle der Verarbeitung oder des Verkaufs von Lebensmitteln müssen die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim Ennepe-Ruhr-Kreis´ Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hauptstr.92 58332 Schwelm Tel. 02336-930 E-Mail: verwaltung@en-kreis.de http://www.enkreis.de Für das Reisegewerbe genutzte Verkaufseinrichtungen müssen den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Haftpflichtversicherung Schaustellerunternehmen müssen am Spielort immer den Nachweis der Haftpflichtversicherung vorlegen können. bauliche Genehmigungen Die Errichtung von Bauten und Fahrgeschäften sowie Zelten erfordert eine Kontaktaufnahme mit dem Bauordnungsamt Annenstr. 111b Faxnummer: 581 - 4399 Amtspostfach (Email): bauordnung@stadt-witten.de Tätigkeit im öffentlichen Raum Für den Handel im öffentlichen Straßenraum ist neben der Reisegewerbekarte auch immer eine Sondernutzungserlaubnis der Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes, (Tel. 02302/581-3283 oder email: verkehrsabteilung@stadt-witten.de) erforderlich.

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Witten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02302/581-3214

    Fax: 02302/581-473299

    E-Mail: gewerbeabteilung@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32 Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Titel III, insbesondere §§ 55 und 56 Gewerbeordnung (Bekanntmachung einer Neufassung vom 22. Februar 1999 - BGBl. I Seite 202 - in der zurzeit gültigen Fassung Text der Gewerbeordnung im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Erteilung einer Reisegewerbekarte: je nach Art der angebotenen Leistung 250 € Ausstellung einer Ersatzkarte: 55 € Beglaubigte Kopie einer Reisegewerbekarte: je Kopie 2,60 €

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Antrag Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de