Reisegewerbe Erlaubnis

    Reisegewerbekarte beantragen

    Hinweise für Odenthal

    Beschreibung

    Hinweise für Odenthal

    Ein Reisegewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) betreibt, wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung selbständig oder unselbständig (für einen Dritten) in eigener Person Waren feilbietet oder auf Bestellung vertreibt oder ankauft, oder Leistungen bzw. auf Bestellung Leistungen anbietet. Der Waren- und Leistungsumfang ist im Gesetz genau umgrenzt und bedarf hinsichtlich seiner Zulässigkeit einer Prüfung im Einzelfall, ebenso wie die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers. Das bedeutet, das Reisegewerbe ist erlaubnispflichtig und darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte erteilt ist. Für die Erteilung ist die Wohnsitzgemeinde zuständig. Die Reisegewerbekarte ist zeitlich nicht begrenzt und gilt im ganzen Bundesgebiet (= Geltungsbereich der Gewerbeordnung).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Odenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Straße 2

    51519 Odenthal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02202 710 131

    E-Mail: post@odenthal.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Odenthal

    Antrag, vollständig ausgefüllt und unterschriebenein polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)ein Auszug aus dem GewerbezentralregisterAuskunft in Steuersachen des zuständigen WohnsitzfinanzamtesAuskunft aus der Schuldnerkartei des zuständigen AmtsgerichtsMeldebescheinigung des Wohnsitzeinwohnermeldeamtes des weiteren bei Handel mit Lebensmitteln: eine amtsärztliche Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (nicht älter als 3 Monate; zu erhalten beim Gesundheitsamt)

    Formulare

    Hinweise für Odenthal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Odenthal

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Odenthal

    Gewerbeordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Odenthal

    Fristen

    Hinweise für Odenthal

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Odenthal

    Kosten

    Hinweise für Odenthal

    Der landesgesetzliche Gebührenrahmen sieht eine Verwaltungsgebühr zwischen 50,00 € und 500,00 € vor. Die Festsetzung der letztendlich zu zahlenden Gebühr bemisst sich demnach nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des beabsichtigten Reisegewerbes innerhalb dieses Gebührenrahmens.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Odenthal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Odenthal

    Antrag Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de