Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes der Stadt Hamm ist Ihr Ansprechpartner im Verfahren der Adoption eines Minderjährigen. Hierbei kann es sich um die Aufnahme eines fremden Kindes durch ein Bewerberehepaar handeln, um ein Stiefelternadoptionsverfahren oder um die Adoption einer verwandten Person.
Im Vorfeld der Adoption bieten wir Ihnen kostenlose Beratung (Rechtsfolgen der Adoption, Kosten für das Verfahren, formelle Voraussetzungen, Motivationsklärung), anschließend die Begleitung im Adoptionsverfahren (Auswahl von Adoptiveltern, Seminare zur Vorbereitung auf die Aufnahme eines Kindes, Überprüfung der Eignung bei Eltern und Kind, Erstellung der gutachtlichen Äußerung für das Gericht).
Nach erfolgter Adoption haben Sie als Adoptivfamilie einen Anspruch auf Beratung im Hinblick auf sich ergebende Fragen, die Adoption betreffend (Aufklärung des Kindes über seine Abstammung, Identitätssuche).
Wenn Sie selbst die Absicht haben, ein Kind zur Adoption freizugeben, haben Sie Anspruch auf Beratung im Vorfeld der Entscheidung wie auch nach erfolgter Adoption.
Die Vertraulichkeit im Umgang mit Ihren persönlichen Angaben und Daten ist gewährleistet.
Sind Sie selbst adoptiert worden, ist die Adoptionsvermittlungsstelle Anlaufstelle für alle Fragen nach der Abstammung sowie für mögliche Kontaktwünsche.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern
Unterlagen der Annehmenden:
- Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
- Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
- Geburtsurkunden
- Meldebescheinigungen
- Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
- Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat
Formulare
keine
Voraussetzungen
- Sie wollen ein Kind adoptieren.
- Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
- Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hamm
Verfahrensablauf
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
- Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
- Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
- Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.
Kosten
- Notargebühren
- Gerichtskosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hamm
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020
Stichwörter
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