Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie möchten ein Kind adoptieren? Dann melden Sie sich bitte bei uns und wir laden Sie zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet vierteljährlich statt. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie sich als Adoptiveltern überprüfen lassen möchten. Dafür müssen Sie einen formellen Antrag stellen. Wir sagen Ihnen in der Informationsveranstaltung, welche Unterlagen dafür erforderlich sind.
Es folgen mehrere Termine in Form persönlicher Gespräche mit Ihnen bei uns und auch bei Ihnen zu Hause.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Lebensbericht aller Adoptionsinteressierten
Der Lebensbericht umfasst neben Ihrer Lebensgeschichte auch Ihre Motive für eine Adoption. - Fotos neueren Datums
- Ärztliches Gesundheitszeugnis
Im Attest muss schriftlich festgehalten werden, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Adoption bestehen. Für die Adoptionsinteressierten muss bestätigt werden, dass keine ansteckenden Erkrankungen oder Erkrankungen, die lebensverkürzend wirken od - Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Erweitertes Führungszeugnis für behördliche Zwecke, Belegart 0
Das Führungszeugnis können Sie in einem unserer neun Kundenzentren beantragen. Eine Bescheinigung zur Beantragung erhalten Sie von uns vorab. Für den Versand des Führungszeugnisses geben Sie bitte die Adresse Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie - Unser Fragebogen
- Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
- gegebenenfalls Kopien von Scheidungsurteilen
- Tabellarischer Lebenslauf
Der tabellarische Lebenslauf enthält Ihre bisherigen schulischen und beruflichen Stationen.
Formulare
keine
Voraussetzungen
- Sie wollen ein Kind adoptieren.
- Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
- Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Verfahrensablauf
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
- Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
- Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
- Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Köln
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020