Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

    Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Das Wort "adoptieren" bedeutet im Ursprung "hinzuwählen". Adoptiveltern wählen ihr Kind hinzu - ein jahrtausende alter Vorgang, bekannt in vielen Kulturen.

    Heute ist es umgekehrt: Kinder suchen Eltern.

    Adoption bedeutet die Annahme als Kind auf der Basis einer stabilen Eltern-Kind-Beziehung, unter Anwendung der rechtlichen Bestimmungen.

    Die Adoptionsvermittlung des Jugendamtes (Geschäftsbereich Jugend und Soziales) berät Sie in allen Fragen zur Adoption:

    • wenn Sie ein Kind aufnehmen möchten
    • wenn Sie das Kind ihres Partners adoptieren wollen
    • wenn Sie an eine Adoptionsfreigabe Ihres Kindes denken oder ein Kind zur Adoption freigegeben haben
    • wenn Sie selbst als Kind adoptiert wurden
    Leitung:
    • Der Fachdienst wird geleitet von: Anne Kallert

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b0683419cb204c79dceb10d5e2d8ea5d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L71108 | Charlotte Heinze

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L71108 | Charlotte Heinze

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

    Unterlagen der Annehmenden:

    • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
    • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
    • Geburtsurkunden
    • Meldebescheinigungen
    • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
    • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie wollen ein Kind adoptieren.
    • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
    • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dinslaken

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

    • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
    • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
    • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

    Kosten

    • Notargebühren
    • Gerichtskosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dinslaken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dinslaken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de