Adoptionen, Auslandsadoption
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Wir sind Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger des Kreisgebietes. Das Kreisjugendamt ist Ihnen bei der Vermittlung und Durchführung von Adoptionen behilflich.
Vorab können Sie bei uns einen Fragebogen anfordern und ausgefüllt mit den untenstehenden Unterlagen an uns zurücksenden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern
Unterlagen der Annehmenden:
- Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
- Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
- Geburtsurkunden
- Meldebescheinigungen
- Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
- Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat
Formulare
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- hausärztliche Bescheinigung
- ausführliche, persönliche Lebensläufe
- Aufenthaltsbescheinigung
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunde
- Ggfs. Scheidungsurteil
- Verdienstbescheinigungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
- Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
- Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
- Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.
Kosten
- Notargebühren
- Gerichtskosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Informationen zum Thema Adoption allgemein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020
Stichwörter
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