Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
In der Adoptionsvermittlungsstelle gibt es:
- Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern vor und nach der Adoption oder um Alternativen zur Adoption zu finden.
- Beratung von Bewerbern und die Feststellung der Adoptionseignung
- Die Vermittlung von Kindern zu Adoptionsbewerbern, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden können.
- Beratung, wenn das Kind der Ehepartnerin/des Ehepartners oder eines Verwandten adoptiert werden soll.
- Beratung, wenn man selbst adoptiert wurde und Fragen zur eigenen Herkunft hat
Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) garantiert Personen, die ein Kind adoptiert haben, einen Anspruch auf pädagogische Beratung.
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Ansprechpartner
Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02173 794-3333
Fax: 02173 794-3002
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
- notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern
Unterlagen der Annehmenden:
- Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
- Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
- Geburtsurkunden
- Meldebescheinigungen
- Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
- Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat
Formulare
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
- Sie wollen ein Kind adoptieren.
- Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
- Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
- Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
- Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
- Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.
Kosten
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- Notargebühren
- Gerichtskosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Informationen zum Thema Adoption allgemein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020