Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Krankenkraftwagen

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Krankenkraftwagen

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Krankenkraftwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)

    Für die nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtige Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei entgeldlichen oder gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
    Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss das 21. Lebensjahr, bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben. Weiterhin muss er nachweisen, dass er eine EU- oder EW-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens 2 Jahren - bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenwagen seit mindestens 1 Jahr - besitzt oder innerhalb der letzten 5 Jahre besessen hat.
    Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, Krankenwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden, Krankenwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste sowie Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klassen D oder D1 ist.

    Die Ortskenntnisprüfung ist bei der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen für das Gebiet erforderlich, in dem die Beförderung durchgeführt werden soll.

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

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    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
    • gültiger Kartenführerschein aus einem EU- /EWR-Staat,
    • testpsychologisches Gutachten,
    • augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
    • ärztliches Gutachten (Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
    • Führungszeugnis der Belegart O "zur Vorlage bei einer Behörde" (zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes),
    • ggf. Bescheinigung über die Ortskenntnisprüfung (Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle),
    • Erste-Hilfe Nachweis falls die Erlaubnis für Krankenwagen beantragt wird.

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    42,60 €
    Ortskenntnisprüfung 57 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de