Örtliches Fahrerlaubnisregister Übermittlung der Daten an Führerscheinhersteller

    Örtliches Fahrerlaubnisregister Übermittlung der Daten an Führerscheinhersteller

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge gefahren werden, keine privaten Fahrzeuge. Eine Dienstfahrerlaubnis kann aber während des bestehenden Dienstverhältnisses und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 8833599

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    - Dienstführerschein oder Bescheinigung über den Besitz einer Dienstfahrerlaubnis

    - ggfls. bisheriger (allgemeiner) Führerschein

    - Personalausweis oder Reisepass

    - 1 Passfoto nach der Passverordnung (biometrietaugliches Passfoto)

    - Für die Klassen D, DE, D1, D1E (Bus) zusätzlich erforderlich ein Führungszeugnis - Belegart O. (Kann beim Bürgeramt oder auch im Rahmen der Antragstellung bei der persönlichen Vorsprache beantragt werden).

    Falls die Fahrerlaubnis bei der entsprechenden Anwendung der Regelung über die Geltungsdauer von befristeten Fahrerlaubnissen abläuft oder abgelaufen ist zusätzlich:

    - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein).

    - Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).

    Nur für die Klassen D, DE, D1 und D1E bei Erteilung über das 50. Lebensjahr hinaus:

    - Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).

     

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    ca. 4 - 6 Wochen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Eine von der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutz oder der Bundespolizei erteilte Dienstfahrerlaubnis berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Private Fahrzeuge dürfen mit einer dienstlichen Fahrerlaubnis nicht geführt werden. Zum Führen von privaten Fahrzeugen ist eine allgemeine Fahrerlaubnis erforderlich, die aufgrund der Dienstfahrerlaubnis erteilt werden kann.

    Wurde die o.g. Fristen zur Umschreibung versäumt, muss über eine Fahrschule eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de