Kommunalwahl als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger in das Wählverzeichnis eintragen lassen
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Wahlschein
Online Wahlscheinantrag
Briefwahl
- Sie möchten nicht im Wahllokal wählen?
- Sie sind am Wahltag verreist oder wissen noch nicht sicher, ob Sie sich an diesem Tag in Bad Honnef aufhalten?
- Sie können Ihr Wahllokal wegen eines anderen wichtigen Termins oder aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen aufsuchen?
Dann haben Sie die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltermin Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Hierzu müssen Sie einen "Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins" stellen.
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Persönliche Antragstellung (im Briefwahlbüro)
Die Briefwahlbüros werden voraussichtlich in der 20.Kalenderwoche (ab dem 15.05.2024) öffnen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unter dem Reiter Öffnungszeiten Briefwahlbüro. Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis/Reisepass/Identitätsausweis und/oder Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Zur schnelleren Antragstellung ist es hilfreich, wenn der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorab ausgefüllt und unterzeichnet ist.
Schriftliche Antragstellung
Für die schriftliche Antragstellung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- OLIWA - Online Wahlschein
Nur in der Zeit vom 06.05.2024, 00:00 Uhr bis zum 05.06.2024, 15 Uhr. Die Angaben von Wahlbezirk und Wählerverzeichnis-Nummer sind keine Pflichtangaben.
- Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten erhalten mit der Post eine Wahlbenachrichtigung übersandt. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins. Dieser muss ausgefüllt und unterzeichnet werden.
- Formlose Antragstellung mittels Brief, E-Mail oder Fax
Geben Sie bitte Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.
Der Antrag (2. und 3.) kann
-
- auf dem Postweg in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bad Honnef gesendet oder
- in einen der Hausbriefkästen am Rathaus oder am Bürgerbüro in Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, eingeworfen oder
- im Briefwahlbüro, Rathausplatz 10a, abgegeben werden.
Der Antrag sollte unverzüglich gestellt werden, damit dieser zeitnah bearbeitet und die Briefwahlunterlagen rechtzeitig an Sie versandt werden können (bitte Postlaufwege für Hin- und Rücksendung beachten).
Wie geht es weiter?
Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrages beim Wahlamt erhalten Sie die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, blauer Stimmzettelumschlag, roter Wahlbriefumschlag, Merkblatt) auf dem Postweg übersandt.
Briefwahlunterlagen können bis zum 07.06.2024, 18 Uhr, in Fällen nachgwiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantrag werden.
Der Wahlbrief muss so rechtzeitig an die Wahlbehörde zurückgesendet bzw. dort abgegeben werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Hinweis: Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihm*ihr die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm*ihr bis zum 08.06.2024, 12 Uhr, neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Der nicht zugegangene Wahlschein wird für ungültig erklärt.
Antragstellung/Abholung von Wahlunterlagen für eine andere Person
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er*sie dazu berechtigt ist. Auch die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Das Erfordernis einer Vollmacht gilt auch für Ehepartner und andere Familienmitglieder. Bei der Antragstellung hat der*die Bevollmächtigte zu bestätigen, dass er*sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Wichtiger Hinweis für den Wahltag
Der*Die Wähler*in trägt das alleinige Risiko, dass sein*ihr Wahlbrief die auf dem Umschlag aufgeführte Wahlbehörde (Der Bürgermeister, Wahlamt, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef) rechtzeitig erreicht. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen am Wahltag sind weder berechtigt noch verpflichtet, Wahlbriefe entgegenzunehmen. Vielmehr obliegt es alleine dem*der Wähler*in, den Wahlbrief auch noch am Wahltag rechtzeitig bei der Wahlbehörde abzugeben.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Sie sind im Wahlgebiet zur Kommunalwahl wahlberechtigt, wenn Sie
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
- kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet Ihre Wohnung oder bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.
Die Teilnahme an der Kommunalwahl setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde beziehungsweise des Kreises oder einen Wahlschein voraus.
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 9 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 10 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 11 Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz)
- § 12 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
- § 15 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
- § 16 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Soweit Sie rechtzeitig vor der Wahl einen angemeldeten (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet haben, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.
- Anderenfalls werden Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei Ihrer Gemeindebehörde einsehen.
In dieser Zeit können Sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bad Honnef
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021
Stichwörter
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