Kampfmittelbelastung Auskunft

    Kampfmittelbelastung Auskunft

    Hinweise für Troisdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Kampfmittel sind Bomben, Munition und Munitionsteile (zum Beispiel Patronen, Granaten). Auch Jahrzehnte nach Ende des 2.Weltkrieges werden bei Erdarbeiten Kampfmittel gefunden.
    Ein großer Teil des Troisdorfer Stadtgebietes liegt in sogenannten Kampfmittelverdachtsgebieten.

    Bei Kampfmittelfunden wird von Seiten des Ordnungsamtes folgendes veranlasst:

    • Absperrung des Gebietes oder Fundortes
    • Verständigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung
    • Einleiten weiterer Schritte nach Bedarf (z.B. Räumung bei einer ggf. erforderlichen Sprengung oder Entschärfung)

    Wichtig: Kampfmittel nicht berühren! Fundstelle markieren und Fundort räumen! Unbefugte vom Fundort fernhalten und warnen! Den Fund beim Ordnungsamt (02241/900-333) oder Polizei über 110 melden!

    Rechtliche Grundlagen

    Die Kampfmittelbeseitigung zählt zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr und ist Aufgabe der Ordnungsbehörden. Zur Unterstützung der Ordnungsbehörden unterhält das Land NRW einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen Düsseldorf (Bezirke Düsseldorf und Köln) und Arnsberg (Bezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Einzelheiten regelt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung). Danach ist der Umgang mit Kampfmitteln nur dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW (KBD) und den von ihm beauftragten Räumfirmen gestattet.
    Die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst regelt die Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst (Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums - 75 - 54.06.06 - und des Ministeriums für Bauen und Verkehr - V A 3 - 16.21 - vom 08.05.2006).


    Überprüfung auf Kampfmittel

    Auslöser für Überprüfungen von Grundstücken sind in der Regel Bauvorhaben. Aufgrund der Regelungen des § 16 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sind Bauherren/innen verpflichtet nachzuweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht.

    Falls Sie beabsichtigen zu bauen, wird empfohlen - bereits einige Zeit vor Baubeginn - beim Ordnungsamt eine Kampfmittelanfrage über eine mögliche Kampfmittelbelastung zu stellen. Sie können Ihr Grundstück auch unabhängig von einer Bauantragstellung auf Kampfmittelverdacht untersuchen lassen. Dies bedeutet im Rahmen der eigentlichen Antragstellung einen erheblichen Zeitvorteil.

    Im Rahmen Ihrer Anfrage muss zunächst geprüft werden, ob das zu bebauende Grundstück in einer Kampfmittelverdachtsfläche liegt. Für diese Überprüfung ist in der Regel eine Beteiligung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes erforderlich.

    Die Überprüfung des Grundstücks erfolgt zunächst anhand der bereits überprüften Flächen, für die dem Ordnungsamt eine Auswertung vorliegt. Soweit keine Auswertung vorliegt, muss eine Auswertung historischer Luftbilder der Alliierten erfolgen. Diese Luftbildauswertung kann nur durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst durchgeführt werden. Falls die Luftbildauswertung den Kampfmittelverdacht erhärtet, können weitere Maßnahmen erforderlich werden. Dazu gehören geophysikalische Untersuchungen des Grundstückes beziehungsweise des Baubereiches sowie das Entfernen von eventuellen Blindgängern.

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Anfragen zu einem möglichen Kampfmittelverdacht beim Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf (s. Downloads).

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    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Troisdorf

    • Antrag, aus dem die genaue Lage, Bezeichnung und jetzige Nutzung des Grundstücks hervorgeht
    • detaillierter Baulageplan (Amtliche Basiskarte - ABK) mit Kenntlichmachung des beantragten Grundstücks
    • Erklärung, ob es sich um eine - ggf. auch ehemalige - bundeseigene Liegenschaft handelt
      (Die Kampfmittelüberprüfung auf bundeseigenen bzw. ehemaligen bundeseigenen Liegenschaften ist grundsätzlich kostenpflichtig.)
    • falls örtliche Untersuchungen erforderlich werden: Betretungserlaubnis des Eigentümers des betroffenen Grundstücks und - falls diese ebenfalls betreten werden müssen - der Eigentümer betroffener Nachbargrundstücke.
    • falls Sondierungen erforderlich werden: Übersicht der Versorgungsleitungen
      (Die entsprechenden Pläne sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern (z.B. Stadtwerke, Telekom etc.) erhältlich. Sie können bei Bedarf nachgereicht werden.)

    Dem Antrag muss zwingend ein Auszug aus der Amtlichen Basiskarte (ABK) (Maßstab 1:5000) beigefügt sein. Hierzu und für die Kennzeichnung des beantragten Grundstückes beachten Sie bitte das Merkblatt "Amtliche Basiskarte (ABK)".

    Formulare

    Hinweise für Troisdorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Troisdorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Troisdorf

    Der Antrag auf Luftbildauswertung ist beim Ordnungsamt der Stadt Troisdorf schriftlich zu stellen. Anfragen nach einer möglichen Kampfmittelbelastung werden digitalisiert und können in einfacher Ausfertigung eingereicht werden.

    Wichtig:
    Um Bauverzögerungen und ggf. Baustilllegungen zu vermeiden, sollte der Antrag frühzeitig, d.h. mindestens ein halbes Jahr vor Baubeginn, beim Ordnungsamt der Stadt Troisdorf eingereicht werden:

    Stadt Troisdorf
    Amt für Sicherheit und Ordnung
    Kölner Straße 176 
    53840 Troisdorf

    Tel. 02241 / 900- 371 
    Fax 02241 / 900- 8371 
    E-Mail: kampfmittel@troisdorf.de

    Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke oder nutzen Sie die Onlinedienstleistung.
    Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

    Fristen

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de