Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend
Hinweise für Ense
Beschreibung
Hinweise für Ense
Jede Person, also auch Personengesellschaften oder juristische Personen wie AGs oder GmbHs, die den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes in Ense aufnimmt, muss dieses Gewerbe bei der Gemeinde Ense anmelden. Die Anmeldepflicht beginnt mit Beginn der selbständigen Tätigkeit.
Ein stehendes Gewerbes sind zum Beispiel Firmen, Versicherungsvertreter, Einzelhandelsgeschäfte oder ähnliches. Nicht dazu zählen das Reisegewerbe, der Marktverkehr und freie Berufe.
Weitergehende Informationen in einfachen Schritten bis hin zur ausgefüllten Gewerbeanmeldung finden Sie auch beim "Infocenter Gewerbeanmeldung NRW".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist,
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bei erlaubnispflichtigen Gewerben eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis oder Konzession,
- bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben die Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Eine Gewerbeanmeldung kostet für
a) natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
26,00 Euro.
b) juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
33,00 Euro.
c) jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
13,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen