Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, das mit Alkoholausschank vor Ort verbunden ist, müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn Ihrer Aktivität einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung stellen. Antragsteller können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Die beabsichtigte gastronomische Versorgung darf nur aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) stattfinden, beispielsweise aus Anlass eines Straßenfestes, eines Schulfestes oder einer Sportveranstaltung. Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein muss.
Wenn Sie aus besonderem Anlass lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen an Dritte verabreichen möchten, liegt kein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe vor, so dass Sie für diese Tätigkeit keine Gaststättengestattung benötigen. Zu beachten ist jedoch, dass eine Gewerbeanmeldung im Bürgerbüro erfolgen muss.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Formulare
Hinweise für Espelkamp
Voraussetzungen
Hinweise für Espelkamp
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Fristen
Hinweise für Espelkamp
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Espelkamp
Kosten
Hinweise für Espelkamp
Gestattung nach § 12 GastG: zwischen 25,00 und 250,00 EUR - je nach Verwaltungsaufwand
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Espelkamp