Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Wer eine Gaststätte (Schank- und/oder Speisewirtschaft) betreiben und dabei alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen will, bedarf einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Hierbei handelt es sich um Gaststätten, Hotels, Imbissbetriebe, Cafés etc.. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis wird jedoch nur dann benötigt, wenn im Rahmen des Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Anträge für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis sind beim Gewerbeamt der Gemeinde Eitorf erhältlich. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn diverse Unterlagen der Konzessionsbehörde vorliegen und der Antragsteller die persönliche Zuverlässigkeit besitzt. Die Art und der Umfang der zu beantragenden Unterlagen werden dem Antragsteller bei Beantragung der Erlaubnis mitgeteilt. Bei Übernahme einer bereits bestehenden Gaststätte ist die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis möglich.

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eitorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eitorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    Gaststättengesetz (GastG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de