Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Hinweise für Erkelenz

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Wollen Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank von jemandem übernehmen und ohne Unterbrechung fortführen? Dann besteht die Möglichkeit, hierfür eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die Gaststätte baulich unverändert und im bisher genehmigten Umfang betreiben. Außerdem müssen Sie einen Antrag auf eine endgültige Erlaubnis stellen und die Erlaubnis der Vorgängerin oder des Vorgängers darf nicht erloschen sein.

    Wenn Sie in der Gaststätte nur alkoholfreie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, so brauchen Sie nach dem Gaststättengesetz keine Erlaubnis.
    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
    Rechtliche Voraussetzungen:
    § 11 Gaststättengesetz (GastG)

    Benötigte Unterlagen:
    Bitte erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen in der Gewerbemeldestelle.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_063d005350585611774798e0e8912f59

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Formulare

    Hinweise für Erkelenz

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de