Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend
Hinweise für Erkelenz
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Wollen Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank von jemandem übernehmen und ohne Unterbrechung fortführen? Dann besteht die Möglichkeit, hierfür eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die Gaststätte baulich unverändert und im bisher genehmigten Umfang betreiben. Außerdem müssen Sie einen Antrag auf eine endgültige Erlaubnis stellen und die Erlaubnis der Vorgängerin oder des Vorgängers darf nicht erloschen sein.
Wenn Sie in der Gaststätte nur alkoholfreie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben, so brauchen Sie nach dem Gaststättengesetz keine Erlaubnis.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Rechtliche Voraussetzungen:
§ 11 Gaststättengesetz (GastG)
Benötigte Unterlagen:
Bitte erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen in der Gewerbemeldestelle.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erkelenz
Formulare
Hinweise für Erkelenz
Voraussetzungen
Hinweise für Erkelenz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Erkelenz
Verfahrensablauf
Hinweise für Erkelenz
Fristen
Hinweise für Erkelenz
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Erkelenz
Kosten
Hinweise für Erkelenz
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erkelenz
Weitere Informationen
Hinweise für Erkelenz
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Erkelenz