Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehendOnline erledigen

    Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, in der

    • alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und
    • die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist

    benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.

    Neben den Gaststättenkonzessionen können bei erlaubnisbedürftigen Gaststättentätigkeiten aus besonderen Anlässen, z.B. bei Vereinsfesten, unter erleichterten Voraussetzungen Gestattungen erteilt werden.

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestr. 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36111

    E-Mail: 361-gewerbe@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestr. 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit müssen Sie der zuständigen Behörde folgende Unterlagen vorlegen:

    1. einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
    2. einen Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis)  - Belegart "O",
    3. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde   -  Belegart "9",
    4. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben habe,
    5. eine Bescheinigung in Steuersachen des Gemeindesteueramtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben,
    6. für juristische Personen: Aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister.

    Ihre fachliche Eignung weisen Sie durch folgende Unterlagen nach:

    1. einen Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr.4 Gaststättengesetz (auf diesen Nachweis kann die zuständige Behörde für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis verzichten) oder
    2. einen Nachweis einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengesetz in Verbindung mit deren Anlage 3,2
      bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.

    Weiterhin benötigt werden: 

    1. Die Unterlagen zum Gebäude, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, maßstabsgerechte Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung, Einrichtungsplan des Betriebes (Bestuhlungsplan),
    2. eine Baugenehmigung,
    3. einen Pacht- oder Kaufvertrag in Kopie,
    4. bei Antragstellung durch eine vertretende Person: Vollmacht,
    5. ggf. ein Schallschutzgutachten,
    6. ggf. ein Lüftungsgutachten. 

    Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, diese werden der Behörde direkt übersandt. Sie müssen deshalb in Ihrem Antrag die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und den Verwendungszweck angeben. Die Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz/ Bürgerdienste bereit gestellten Online-Verfahren beantragt werden. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.

    Beachten Sie, dass die zuständige Stelle im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Antragstellung.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung 
    NRW Tarifstelle 12.14
    Gaststätten 12.14.1

    Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis oder Stellvertretungserlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes (§ 2 Abs. 1, § 9 des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. S. 3418) in der jeweils geltenden Fassung- (GastG))

    Gebühr:  100,00 EUR bis 3.500,00 EUR

    Tarifstelle 12.14.3
    Bearbeitung des Antrags auf vorläufige Erlaubnis zur Übernahme eines bestehenden Gaststättenbetriebes (§ 11 Abs. 1 GastG)

    Gebühr:  25,00 EUR bis 1.000,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de