Bürgergeld beantragen
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wer kümmert sich um Ihr Anliegen?
Für die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein Antrag erforderlich. Der von Ihnen gestellte Grundantrag wirkt dabei in der Regel auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung zurück. Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Bürgergeld stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Leistung (Materielle Hilfen) zur Seite. Die Mitarbeitenden beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Bürgergeld.
Eine Übersicht der Liegenschaften mit Adressen und Telefonnummern können Sie hier aufrufen.
Von der Antragstellung bis zur Entscheidung - Ihre Stationen im Jobcenter Kreis Gütersloh
Information
Ihre ersten Ansprechpersonen in den Hauptstandorten des Jobcenters Kreis Gütersloh sind die Mitarbeitenden der Information. Hier tragen Sie zunächst Ihr Anliegen vor. Vieles können Sie bereits hier klären - unter anderem, wenn Sie Unterlagen abgeben möchten oder Anträge und Vordrucke benötigen.
Die Mitarbeitenden der Information melden Sie bei einer beabsichtigen Antragstellung auch für die Erstberatung an.
Erstberatung
In der Erstberatung besprechen die Mitarbeitenden des Jobcenters Kreis Gütersloh mit Ihnen gemeinsam in einem Beratungsgespräch die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. In diesem Gespräch erhalten Sie die Antragsunterlagen sowie eine Auflistung der Unterlagen, die zur Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich sind.
Leistungssachbearbeitung
In der Leistungssachbearbeitung kümmern sich die Mitarbeitenden um alles, was mit der Berechnung des Bürgergeldes zu tun hat.
Hier werden beispielsweise Ihre Antragsunterlagen aus der Erstberatung abschließend bearbeitet und die Höhe Ihres Leistungsanspruchs berechnet oder Ihre Unterlagen zu Änderungen in Ihren Verhältnissen bearbeitet.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument:
- Personalausweis oder
- gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel
- Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
- Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)
- Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
- Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
- falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:
- Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe)
- Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, dass Sie
- mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können und
- mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht haben. Wenn Sie nach 1963 geboren sind, liegt diese bei 67 Jahren. Sind Sie vor 1964 geboren, können Sie die für Sie geltende Altersgrenze in der Tabelle in § 7a Sozialgesetzbuch II (SGB II) nachschauen.
- Sie sind hilfebedürftig. Das heißt, dass Sie Ihren eigenen notwendigen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mithilfe anderer beziehungsweise vorrangiger Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) bestreiten können.
- Sie haben keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern (zum Beispiel Wohngeld) oder anderen Personen, wie beispielsweise gegen geschiedene Ehepartner oder den Vater oder die Mutter Ihres Kindes.
- Sie leben in der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Um Bürgergeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dazu melden Sie sich bei Ihrem Jobcenter. Das geht auch online.
Bürgergeld schriftlich beantragen:
- Suchen Sie Ihr zuständiges Jobcenter auf. Es befindet sich im Landkreis oder der Stadt, in dem oder der Sie sich gewöhnlich aufhalten oder gemeldet sind.
- Im Jobcenter wird Ihre persönliche Lage besprochen und Sie bekommen alle Antragsvordrucke und Unterlagen, die Sie ausfüllen müssen.
- Die Antragsvordrucke können Ihnen zugesendet werden, wenn Sie dies zum Beispiel in einem Telefonat oder per E-Mail wünschen. Sie finden die Antragsvordrucke auch im Internet.
- Füllen Sie die Antragsunterlagen auf Bürgergeld aus. Hierbei können Sie Hilfe im Jobcenter bekommen oder die Ausfüllhinweise benutzen, die in deutscher Sprache zur Verfügung stehen.
- Geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen in Ihrem Jobcenter ab. Dazu gehören auch:
- Miet-, Heiz- und Nebenkostennachweis und
- Einkommens- und Vermögensnachweis.
- Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt.
Bürgergeld online beantragen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf Bürgergeld einfach und bequem auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
- Folgen Sie den Anweisungen und Ausfüllhinweisen und füllen Sie den Antrag online aus.
- Falls Sie schon Nachweise zu Ihrem Antrag haben, laden Sie diese bitte ebenfalls hoch. Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später nachholen oder wenn Ihr Jobcenter Sie dazu auffordert.
- Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post oder online mitgeteilt.
Fristen
Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Durch das Bürgergeld-Gesetz wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2023 umfassend reformiert und auf die Höhe der Zeit gebracht. Weitere Informationen erhalten sie auf dem Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Onlineangebote des Jobcenters
Hier erreichen Sie das Jobcenter online
Standorte des Jobcenters
Den für Sie zuständigen Jobcenter-Standort finden Sie hier
Zusammensetzung des Bürgergeldes
Hier finden Sie Informationen zu den Bestandteilen des Bürgergeldes
Unter anderem finden Sie dort auch die Richtwerte der Unterkunftskosten für den Kreis Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 15.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh