Bürgergeld beantragen
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Bürgergeld kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.
Die Leistung setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten). Außerdem können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft übernommen werden.
Im Ausfüllprozess des Hauptantrages werden Sie unter Umständen gebeten weitere Formulare auszufüllen, die notwendig sind für eine vollständige Antragsbearbeitung. Aufgrund der Größe des Hauptantrages wird Ihnen ggf. am Ende eine Auflistung von Anlagen gezeigt, bitte füllen Sie diese extra aus. Diese sind hier ebenfalls verlinkt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse / anderweitigen aktuellen Nachweis der Krankenkasse / Gesundheitskarte
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Gültiger Mietvertrag bzw. aktuelle Mitbescheinigung
Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen hochzuladen:
- Letzte Betriebskostenabrechnung
- Heizkostenabrechnung (falls vorhanden)
- Ärztliche Bescheinigung / Ärztliches Attest
- Kaufbelege
- Quittungen
- Verdienstabrechnung / Einkommensbescheinigung
- Arbeitslosegeld-/Renten-/Kindergeldbescheid
- Bescheid über die Sperrzeit
- Geburtsurkunde, Unterhaltstitel
- Bescheid über die Ausbildungsförderung
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Altersvorsorge
- Gewerbeanmeldung
- Gewinnermittlung (GE)
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Einnahme - Überschuss Rechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung
- Vaterschaftserkennung
- Beschluss des Familiengerichts
- gerichtlicher Vergleich / Beschluss oder die außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- Urteil / Schreiben der Versicherung
- Ärztliches Gutachten
Bitte laden Sie alle notwendigen Nachweise nach Möglichkeit direkt mit hoch.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
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Grundlegende Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:
- Alter (zwischen 15 und der Regelaltersgrenze)
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
- Hilfebedürftigkeit (Einkommen und / oder Vermögen reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Wenn Sie noch nie oder länger als sechs Monate kein Bürgergeld bezogen haben, ist der zentrale Neukundenbereich am Berliner Platz 10 Ihre erste Anlaufstation. Hier werden Ihre Daten aufgenommen, Sie erhalten den Bürgergeld - Antrag und führen ein erstes Gespräch mit den Neufallkoordinatoren über Ihre Vermittlung in Arbeit.
Fristen
Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Bürgergeld kann formlos telefonisch, per E-Mail oder per Brief beim zuständigen JobCenter gestellt werden.
Hinweise, welche Angaben gemacht werden müssen, finden Sie unter den aufgeführten Links.
Sie werden im Ausfüllprozess die Möglichkeit haben die Funktion für die Zwischenspeicherung in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie beim Ausfüllprozess des Antrags ggf. auch weitere Anlagen ausfüllen müssen. Dies ist abhängig von Ihrer derzeitigen Situation. Der Assistent wird Sie durch den Prozess begleiten.
Gegebenenfalls müssen Sie anschließend noch weitere Anlagen ausfüllen, die wir aus technischen Gründen nicht einpflegen konnten.
Das Formular wird dies am Ende auflisten, ob Sie weitere Anlagen ausfüllen müssen oder nicht.
Folgende Anlagen könnten es sein:
Anlage WEP, Anlage KI, Anlage HG und Anlage VE
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 15.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Essen