Plangenehmigung
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Die wesentliche Umgestaltung, die Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers bedarf gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz einer wasserrechtlichen Genehmigung oder Planfeststellung.
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Ansprechpartner
Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-7001
Fax: +49 241 5198-80700
erforderliche Unterlagen
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Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und bei der Unteren Wasserbehörde in 6-facher Ausfertigung einzureichen.
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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