Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
Beschreibung
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
Wir fördern die Eingliederung von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung, damit Kinder und Jugendliche sich bestmöglich entwickeln können.
Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche in Westfalen-Lippe können die Eltern oder Personensorgeberechtigten mit diesem Grundantrag beantragen. Ausgenommen sind Anträge auf einen Platz in der inklusiven Kita.
Folgende Leistungen können Sie mit dem Grundantrag beim LWL beantragen:
- Leistungen der Frühförderung
- Autismusspezifische Fachleistungen
- Heilpädagogische Leistungen in der Kindertagespflege
- Eingliederungshilfe in einer heilpädagogischen/kombinierten Kindertageseinrichtung bzw. Gruppe
- Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie
- Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung über Tag und Nacht
Grundsätzlich ist für die Leistung der Eingliederungshilfe ein Antrag erforderlich. Sind Sie unsicher, ob es für Sie sinnvoll ist einen Antrag zu stellen? Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie umfassend über mögliche Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung, telefonisch oder persönlich vor Ort. Die Ansprechpersonen finden Sie auf den oben verlinkten Seiten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Im Antragsverfahren werden benötigte Unterlagen benannt. Sie haben die Möglichkeit diese als Anlage hochzuladen.
Darüber hinaus werden je nach beantragter Leistung folgende Unterlagen benötigt:
- Heilpädagogische Frühförderung: Ärztliche Bescheinigung, Eingangsdiagnostik, Förderplan
- Interdisziplinäre Frühförderung: Ärztliche Verordnung, Eingangsdiagnostik, Förder- und Behandlungsplan
- Autismusspezifische Fachleistungen: Fachärztliche Bescheinigung, Bericht des Autismustherapiezentrums oder der spezialisierten Frühförderstelle in der die Fachleistungen umgesetzt werden können
- Heilpäd. Leistungen in der Kindertagespflege: Ärztliche Bescheinigung, Stellungnahme des Jugendamtes, Stellungnahme der Tagespflegeperson
- Eingliederungshilfe in einer heilpädagogischen/kombinierten Kindertageseinrichtung bzw. Gruppe: Ärztliche Bescheinigung, Stellungnahme des Jugendamtes, Stellungnahme des Einrichtungsträgers
- Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie: Ärztliche Bescheinigung, aktuelle medizinische Unterlagen oder Entwicklungsberichte, Stellungnahme der Eltern/des Vormunds/Betreuers zur Notwendigkeit der Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie
- Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung über Tag und Nacht: Ärztliche Bescheinigung, aktuelle medizinische Unterlagen oder Entwicklungsberichte, Stellungnahme der Eltern/des Vormunds/Betreuers zur Notwendigkeit der Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie, nur bei Internat: Schulentwicklungsbericht
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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