Anliegerbescheinigung

    Anliegerbescheinigung

    Hinweise für Bünde

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Erschließung und Erschließungsvertrag                 
    Ein wesentlicher Punkt für die Bebaubarkeit eines Grundstückes ist die gesicherte Erschließung, das heißt das Grundstück muss in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder mit einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt daran anliegen.
    Außerdem müssen die Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen benutzbar und die Abwasserbeseitigung entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften gewährleistet sein.
    Die Herstellung der Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde, diese kann die Erschließung aber auch über einen Erschließungsvertrag auf einen Dritten (zum Beispiel Bauträger) übertragen.

    Erschließungsbeiträge
    Wenn der Stadt Kosten im Zusammenhang mit einem Straßenausbau entstehen, müssen sich die betroffenen Anlieger (Grundstückseigentümer) mit einem Erschließungsbeitrag (erstmaliger Ausbau) oder einem Straßenausbaubeitrag (nachmaliger Ausbau) hieran beteiligen.

    Tipp: Fragen Sie bei Kauf eines Baugrundstückes im Vorfeld danach, ob seitens der Stadt noch Beitragsansprüche (für "Straße" und "Kanal") bestehen oder in Kürze anfallen werden.

    Anliegerbescheinigung
    Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben verlangen die Kreditinstitute vom Bauherren zumeist eine sogenannte "Anliegerbescheinigung". Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob auf dem betreffenden Baugrundstück noch eine Beitragslast ruht bzw. in welcher Höhe mit Beitragsbelastungen künftig zu rechnen ist. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_164c7c4df2fb083313e8bd623d21b364

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    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Formulare

    Hinweise für Bünde

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    Im Einzelfall kann eine Beitragsforderung auf Antrag gestundet und eine Ratenzahlung vereinbart werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de