Anliegerbescheinigung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer Straßenanliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Banken, Bausparkassen oder Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien manchmal dazu auf, diese Bescheinigung vorzulegen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Vollmacht der Grundstückseigentümer*in wenn es sich nicht um Ihr Eigentum handelt.
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Es ist erforderlich, dass Sie das betroffene Grundstück unter Angabe der Anschrift, der Gemarkung, des Flurs und des Flurstücks konkret benennen. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Adressdaten für die Zustellung der Bescheinigung mit.
Wenn Sie eine Straßenanliegerbescheinigung für ein Grundstück beantragen, welches sich nicht in Ihrem Eigentum befindet, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht der Eigentümer*in.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos zu beantragen.
Sie können die Bescheinigung unter dem Punkt "Dienste" auf dieser Seite online beantragen und die eventuell erforderlichen Nachweise direkt hochladen.
Die Bescheinigung wird Ihnen anschließend zusammen mit dem Gebührenbescheid per Post zugeschickt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
circa eine Woche
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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