Anliegerbescheinigung

    Anliegerbescheinigung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer Straßenanliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.

    Banken, Bausparkassen oder Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien manchmal dazu auf, diese Bescheinigung vorzulegen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_77239adbf0671695e7f8464f8d0b53b7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Vollmacht der Grundstückseigentümer*in wenn es sich nicht um Ihr Eigentum handelt.

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Es ist erforderlich, dass Sie das betroffene Grundstück unter Angabe der Anschrift, der Gemarkung, des Flurs und des Flurstücks konkret benennen. Teilen Sie uns bitte auch Ihre Adressdaten für die Zustellung der Bescheinigung mit.

    Wenn Sie eine Straßenanliegerbescheinigung für ein Grundstück beantragen, welches sich nicht in Ihrem Eigentum befindet, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht der Eigentümer*in.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos zu beantragen.

    Sie können die Bescheinigung unter dem Punkt "Dienste" auf dieser Seite online beantragen und die eventuell erforderlichen Nachweise direkt hochladen.

    Die Bescheinigung wird Ihnen anschließend zusammen mit dem Gebührenbescheid per Post zugeschickt.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    circa eine Woche

    Kosten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de