Anliegerbescheinigung
Hinweise für Erkelenz
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht und Landesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Beitragserhebungen.
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen. Bei Grundstücken, bei denen die antragstellende Person nicht Eigentümer*in des Grundstücks ist, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Die Vollmacht für die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung finden Sie anbei.
Die Antragstellung kann grundsätzlich nur schriftlich (per Mail) oder als Online-Dienstleistung erfolgen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Liegenschaftswesen / Geschäftsstelle Umlegung / GEE
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02431 85-256
Fax: 02431 85-9256
Liegenschaftswesen/ Geschäftsstelle GEE
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02431 85-256
Fax: 02431 85-9256
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erkelenz
- Antrag auf Anliegerbescheinigung
- Vollmacht
Formulare
Hinweise für Erkelenz
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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