AnliegerbescheinigungOnline erledigen

    Anliegerbescheinigung

    Hinweise für Brüggen

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Erschließungsbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben. 

    Eine Anliegerbescheinigung enthält Angaben darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge an die Gemeinde zu zahlen sind.

    Diese Bescheinigung wird oftmals vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt. Wird ein Grundstücksgeschäft fremdfinanziert,  wird die Vorlage dieser Bescheinigung häufig von den Kreditinstituten gefordert. Antragsberechtigt sind der Grundstückseigentümer, ein von ihm Bevollmächtigter mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein Kaufinteressent.

    Die Anfrage kann schriftlich, per e-Mail oder auch telefonisch gestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cf98df01a50d37f9d67cf2e052703451

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt / Friedhofsverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steueramt / Friedhofsverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brüggen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brüggen

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs. 

    Fristen

    Hinweise für Brüggen

    Diese Bescheinigung sollte vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt werden, zumal sie oftmals bei Fremdfinanzierung von den Kreditinstituten gefordert wird. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Brüggen

    Kosten

    Hinweise für Brüggen

    • je angefangene halbe Stunde Bearbeitung: 29,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brüggen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Infrastruktur.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Brüggen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de