Anliegerbescheinigung
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Ausstellen von Bescheinigungen über die erschließungsbeitragsrechtliche Situation von Grundstücken.
Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Erschließungsbeitrag zur Erhebung kommt oder ob dieser schon abgegolten ist. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Auskunftsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin. Eine Anliegerbescheinigung kann auch einer anderen Person (Makler/in, Kaufinteressent/in) ausgestellt werden, wenn diese eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorlegt oder sein/ihr berechtigtes Interesse beispielsweise durch Vorlage eines notariellen Kaufvertragsentwurfes nachweist.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- Eine Woche (bis zu 2 Wochen)
Kosten
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- Verwaltungsgebühr je Anliegerbescheinigung: 15,50€
Hinweise (Besonderheiten)
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Bescheinigungen über Kanalanschlussbeiträge erhalten Sie beim
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Ostwall 175
47798 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 3660-4501
E-Mail: kommunalbetrieb@krefeld.de
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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